KAA AVP PK111

Wenn ein Pensionsplan auf der Ebene eines gesamten Sektors eingeführt wird, wie z. B. in der PK111, ist ein Kollektives Arbeitsabkommen (KAA) erforderlich. Auch ein Sektorenplan kann nur durch ein Kollektives Arbeitsabkommen geändert werden.

KAA 11.12.2023

Kollektives Arbeitsabkommen vom 11. Dezember 2023: Änderung der sozialen, sektoriellen Pensionsregelung, der Pensionsordnung, der Solidaritätsordnung und der Verordnung Aufnahmestruktur.

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KAA CORONA 18.05.2020

Kollektives Arbeitsabkommen vom 18. Mai 2020: Solidaritätszusage Zusatzpension vorübergehende Arbeitslosigkeit „Corona-Virus“.

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KAA CORONA 06.07.2020

Kollektives Arbeitsabkommen vom 6. Juli 2020: Solidaritätszusage Zusatzpension vorübergehende Arbeitslosigkeit „Corona-Virus“.

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KAA CORONA 18.01.2021

Kollektives Arbeitsabkommen vom 18. Januar 2021: Solidaritätszusage Zusatzpension vorübergehende Arbeitslosigkeit „Corona-Virus“.

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