Wenn ein Pensionsplan auf der Ebene eines gesamten Sektors eingeführt wird, wie z. B. in der PK111, ist ein Kollektives Arbeitsabkommen (KAA) erforderlich. Auch ein Sektorenplan kann nur durch ein Kollektives Arbeitsabkommen geändert werden.
Kollektives Arbeitsabkommen vom 6. Dezember 2021: Änderung der sozialen, sektoriellen Pensionsregelung, der Pensionsordnung, der Solidaritätsordnung und der Verordnung Aufnahmestruktur.
Kollektives Arbeitsabkommen vom 18. Mai 2020: Solidaritätszusage Zusatzpension vorübergehende Arbeitslosigkeit „Corona-Virus“.
Kollektives Arbeitsabkommen vom 6. Juli 2020: Solidaritätszusage Zusatzpension vorübergehende Arbeitslosigkeit „Corona-Virus“.
Kollektives Arbeitsabkommen vom 18. Januar 2021: Solidaritätszusage Zusatzpension vorübergehende Arbeitslosigkeit „Corona-Virus“.