Sind Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden?
In diesem Fall nehmen Sie Kontakt zu uns auf über die üblichen Kanäle. Oft reicht ein Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter aus, um eine Lösung zu finden. Wenn Sie nach dieser Kontaktaufnahme immer noch unzufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der Abteilung für Beschwerdemanagement des Pensionsfonds Metall OFP („PFM OFP“) einreichen.
Was ist eine Beschwerde?
Eine Beschwerde ist ein Ausdruck der Unzufriedenheit mit einer Dienstleistung, die der PFM OFP erbracht hat oder hätte erbringen müssen.
Hinweis:
Die Abteilung für Beschwerdemanagement PFM OFP kann Ihre Beschwerde nur bearbeiten, wenn der PFM OFP etwas nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat oder etwas nicht getan hat, was er hätte tun müssen. Beschwerden z. B. über die geltende Gesetzgebung oder die Besteuerung (und nicht über die vom PFM OFP erbrachte Dienstleistung) können daher nicht bearbeitet werden.
Wie reichen Sie eine Beschwerde ein?
Eine Beschwerde kann per E-Mail (complaints@pfondsmet.be) oder per Brief (Abteilung für Beschwerdemanagement PFM OFP, Pensionsfonds Metall OFP, Ravensteingalerij 4/7, 1000 Brüssel) eingereicht werden.
Hinweis:
Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind per E-Mail (dpo@pfondsmet.be) oder per Brief (Datenschutzbeauftragter des PFM OFP, Pensionsfonds Metall OFP, Ravensteingalerij 4/7, 1000 Brüssel) an den Datenschutzbeauftragten des PFM OFP zu richten.
Was geben Sie in der Beschwerde an?
Geben Sie in Ihrer Beschwerde deutlich an, worüber Sie sich beschweren (worüber sind Sie unzufrieden, warum sind Sie unzufrieden, warum ist die Lösung des Helpdesk-Mitarbeiters PFM OFP nicht zufriedenstellend, mit wem waren Sie beim PFM OFP in Kontakt, …).
Vergessen Sie nicht, in Ihrer E-Mail/Ihrem Brief folgende Angaben zu machen: Ihren Namen und Vornamen, Ihre Nationalregisternummer, Ihre Anschrift (und gegebenenfalls Ihre E-Mail-Adresse) und die Telefonnummer, unter der die Abteilung für Beschwerdemanagement PFM OFP Sie erreichen kann.
Wenn diese notwendigen Angaben fehlen, kann die Abteilung für Beschwerdemanagement PFM OFP Ihre Beschwerde nicht bearbeiten.
Was geschieht mit Ihrer Beschwerde?
Die Abteilung für Beschwerdemanagement PFM OFP wird Ihre Beschwerde prüfen und Ihnen innerhalb eines Monats nach Eingang eine Antwort zukommen lassen. Sollte dies nicht möglich sein (z. B. weil zusätzliche Beratung eingeholt werden muss), erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, aus der hervorgeht, wann Sie mit einer Antwort rechnen können.
Sie sind mit der Antwort auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden ?
In diesem Fall Sie können erneut eine E-Mail (complaints@pfondsmet.be) oder einen Brief (Abteilung für Beschwerdemanagement PFM OFP, Pensionsfonds Metall OFP, Ravensteingalerij 4/7, 1000 Brüssel) an dieselbe Abteilung schicken.
Darin beschweren Sie sich über die Antwort auf Ihre Beschwerde.
Die Abteilung für Beschwerdemanagement prüft Ihren Einwand (in Absprache mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats) und erteilt Ihnen innerhalb eines Monats nach Eingang des Einwands eine Antwort. Sollte dies nicht möglich sein (z. B. weil zusätzliche Beratung eingeholt werden muss), erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, aus der hervorgeht, wann Sie mit einer Antwort rechnen können.
Sie sind mit der Antwort auf Ihren Einwand nicht einverstanden ?
In diesem Fall können Sie auch eine Beschwerde bei der Autorität Finanzielle Dienste und Märkte (FSMA) (www.fsma.be) einreichen.