Der ergänzende Pensionsplan in der PK111 wird ausschließlich aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert.
Ihr Arbeitgeber zahlt einen festen Prozentsatz pro Quartal an den Träger, der auf 100 % Ihres Bruttojahresgehalts berechnet wird. Der Träger überweist diesen Betrag anschließend an den Pensionsfonds Metall OFP.
Der prozentuale Anteil des Arbeitgeberbeitrags ist im KAA festgelegt und gilt seit dem 01.07.2017:

Den genauen Betrag (Arbeitgeberbeiträge und Referenzlohn) in einem bestimmten Jahr finden Sie in der Pensionsübersicht, die Sie als Angeschlossener jährlich in der Nachrichtenbox des offiziellen Online-Pensionsportals MyPension (www.mypension.be) und in Ihrer eBox Bürger erhalten. Sie finden diese Informationen auch in unserer Webanwendung MyBenefit (www.mybenefit.be).
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre E-Mail-Adresse mit MyPension und Ihrer eBox Bürger zu verknüpfen. Sie erhalten dann eine E-Mail, sobald Ihre Pensionsübersicht vom Pensionsfonds Metall OFP auf diesen offiziellen Plattformen verfügbar ist.
Die Pensionszusage innerhalb der PK111 umfasst neben dem Aufbau einer ergänzenden Pension auch eine Solidaritätskomponente.
Dieser Solidaritätsfonds wird ebenfalls aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert, d. h. 0,1 % von 100 % Ihres Bruttojahresgehalts.
Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie krank oder vorübergehend arbeitslos sind (und daher keinen Lohn von Ihrem Arbeitgeber erhalten, aber mit einer Entschädigung aus dem Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie rechnen können), auch eine Anpassung aus diesem Solidaritätsfonds für den weiteren Aufbau Ihrer ergänzenden Pension erhalten.
Die Solidaritätskomponente sieht zudem eine Anpassung im Falle des Konkurses Ihres Arbeitgebers sowie eine zusätzliche Leistung im Todesfall (unter bestimmten Bedingungen) vor.
Die Höhe dieser Anpassungen wurde im KAA festgelegt, Sie können sie weiter unten nachlesen.
Die Solidaritätsbeiträge (Krankheit und vorübergehende Arbeitslosigkeit), mit denen Sie in einem bestimmten Jahr rechnen können, finden Sie in Ihrer Pensionsübersicht vom Pensionsfonds Metall OFP, die Sie jährlich in der Nachrichtenbox des offiziellen Online-Pensionsportals MyPension (www.mypension.be) und in Ihrer eBox Bürger erhalten. Sie finden diese Informationen auch in unserer Webanwendung MyBenefit (www.mybenefit.be).
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Der Beitrag aus dem Solidaritätsfonds beträgt 1,00 €/Tag bei vorübergehender Arbeitslosigkeit.
Wenn Sie vom Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie lediglich eine halbe Zusatzentschädigung für vorübergehende Arbeitslosigkeit erhalten haben, wird Ihre Solidaritätsentschädigung ebenfalls halbiert.
Sollten Sie vor der Auszahlung Ihrer ergänzenden Pension versterben, wird Ihre bereits aufgebaute Versorgungsrücklage mit einer zusätzlichen Todesfallleistung ergänzt und an Ihre(n) Begünstigten ausgezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes noch als Arbeiter bei einem Unternehmen beschäftigt waren, das in den Anwendungsbereich der PK111 fällt (und dem ergänzenden Pensionsplan der PK111 angeschlossen ist).
Diese Todesfallleistung beträgt 1.000,00 € brutto.
Der Beitrag aus dem Solidaritätsfonds beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung 35,00 € für den ersten Krankheitsmonat und 20,00 € ab dem zweiten Krankheitsmonat.
Wenn Sie vom Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie lediglich eine halbe Zusatzentschädigung erhalten haben, wird auch Ihre Solidaritätsentschädigung halbiert.
Wenn Ihr Arbeitgeber aufgrund eines bevorstehenden Konkurses nicht in der Lage ist, den Beitrag für Ihre ergänzende Pension für einen bestimmten Zeitraum zu zahlen, wird für Sie während dieses Zeitraums dennoch bis zum Datum des Konkurses auf der Grundlage von 100 % Ihres Bruttolohnes weiter gespart.
Die Höhe dieses Betrags basiert auf den Daten nicht bezahlter Beiträge wegen Konkurses, die über den Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie verfügbar sind.
Der Träger kann auf Empfehlung des Verwaltungsrates vom Pensionsfonds Metall OFP beschließen, eine Gewinnbeteiligung zu gewähren.
Die etwaige Gewährung einer Gewinnbeteiligung in einem bestimmten Jahr erfolgt nach Auswertung der Finanzergebnisse. Diese Gewinnbeteiligung wird Ihrem individuellen ergänzenden Pensionskonto in Form einer Erhöhung Ihrer Versorgungsrücklage (bzw. Ihrer „erworbenen“ Rücklage“) gutgeschrieben und ist somit endgültig.
In der Pensionsübersicht, die Sie als Angeschlossener jedes Jahr in Ihrer Nachrichtenbox des offiziellen Online-Pensionsportals MyPension (www.mypension.be) und Ihrer eBox Bürger erhalten, können Sie sehen, ob in diesem Jahr eine Gewinnbeteiligung gewährt wurde. Sie finden diese Informationen auch in unserer Webanwendung MyBenefit (www.mybenefit.be).
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Der Pensionsplan beschreibt die Art und Weise, wie die ergänzende Pension von der Pensionseinrichtung verwaltet wird, sowie die Garantien, die geboten werden. Ein Pensionsfonds oder eine Versicherungseinrichtung kann mehrere Pensionszusagen bzw. Pensionspläne und Arten oder Varianten für ein und denselben Arbeitnehmer verwalten.
Es gibt verschiedene Arten oder Varianten von Pensionszusagen/-plänen. Sie lassen sich grob in (i) feste Leistungs- bzw. Defined Benefit-(DB)-Pläne, (ii) feste Beitrags- bzw. Defined Contribution-(DC)-Pläne und (iii) Cash-Balance-(CB-)Pläne einteilen.
Der Pensionsfonds Metall OFP verwaltet für den Träger lediglich Pensionszusagen mit festen Beiträgen, die auch als Defined Contribution-(DC-)Pläne bezeichnet werden.
Der Pensionsfonds Metall verwaltet derzeit 4 Pläne.
Pensionsplan 3 (= aktueller Plan seit dem 01.01.2013), ist eine Pensionszusage mit festen Beiträgen ohne garantierte Rendite.
Pensionsplan 1 (vom 01.04.2000 bis zum 31.12.2008) und Pensionsplan 2 (vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2012) sind Pensionszusagen mit festen Beiträgen mit einer garantierten Rendite. Beide Pläne wurden eingestellt, werden aber weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP verwaltet.
Im Transfer(plan) werden die etwaigen von Ihrer bisherigen Pensionseinrichtung übertragenen Rücklagen in einer Aufnahmestruktur verwaltet.
Hinweis: Bis zum 31.12.2020 war diese Aufnahmestruktur bei der Integrale NV (www.integrale.be) untergebracht, die den Bedingungen der Integrale NV (heute: Monument Assurance Belgium (MAB)) unterlag.
Um das Anlagerisiko für Arbeitnehmer zu begrenzen, hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Renditegarantie bzw. Mindestgarantie eingeführt.
Der Zinssatz, der zur Berechnung dieser gesetzlichen Mindestrenditegarantie verwendet wird, wird jährlich von der FSMA (Autorität Finanzielle Dienste und Märkte) festgelegt. Dieser Zinssatz ist variabel (mindestens 1,75 % – höchstens 3,75 %) und liegt derzeit für aktive Angeschlossene bei 2,50 %.
Hinweis: Für übertragene Rücklagen in einer Aufnahmestruktur gilt keine gesetzliche Renditegarantie.
Ihre Versorgungsrücklage entwickelt sich entsprechend den vom Pensionsfonds Metall OFP erzielten Anlageergebnissen.
Das bedeutet für den aktuellen PENSIONSPLAN 3 (Plan mit festen Beiträgen ohne garantierte Rendite):
Hinweis:
Die gesetzliche Mindestgarantie bei Auszahlung/Austritt (mit Übertragung Ihrer Versorgungsrücklage) bleibt davon unberührt. Wenn Ihre Versorgungsrücklage zu diesem Zeitpunkt unter diesem gesetzlichen Minimum liegt, wird sie immer bis zur Höhe der gesetzlichen Renditegarantie erhöht. Sie erhalten also immer mindestens die eingezahlten Beiträge zuzüglich des gesetzlich festgelegten Mindestzinssatzes zurück.
Plan 1 und Plan 2 sind Pläne mit festen Beiträgen sowie mit einer garantierten Rendite. Für Plan 1 beträgt die Rendite 3,25 %; für Plan 2 lag diese bis zum 31.12.2015 bei 3,25 %, vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2024 bei 1,75 % und ab dem 01.01.2025 bei 2,50 %. Diese Pläne wurden am 31.12.2008 bzw. am 31.12.2012 eingestellt.
Als Angeschlossener erhalten Sie jedes Jahr eine Pensionsübersicht mit dem Stand Ihres individuellen ergänzenden Pensionskontos PFM OFP sowie zusätzlichen Informationen über Ihre Versorgungsrücklage zum 1. Januar des jeweiligen Jahres.
Ab 2026 übernimmt Sigedis die Erstellung der Pensionsübersicht für alle Pensionseinrichtungen (Pensionsfonds und Versicherer) in einem einheitlichen Format (sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Gestaltung) für die aktiven und passiven (schlafenden) Angeschlossenen. Sigedis übernimmt zudem den digitalen Versand an Ihre Nachrichtenbox auf MyPension und an Ihre eBox Bürger.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre E-Mail-Adresse mit MyPension und Ihrer eBox Bürger zu verknüpfen. Sie erhalten dann eine E-Mail, sobald Ihre Pensionsübersicht vom Pensionsfonds Metall OFP auf diesen offiziellen Plattformen verfügbar ist.
Sofern Sie aktiver Angeschlossener sind und keine E-Mail-Adresse bei einer dieser offiziellen Plattformen hinterlegt haben, erhalten Sie diese Pensionsübersicht auch per Post vom Pensionsfonds Metall OFP.
Hinweis: Nur die aktiven Angeschlossenen können diese Pensionsübersicht per Post erhalten.
Sigedis ist der Betreiber der staatlichen Datenbank für ergänzende Pensionen und des offiziellen Online-Pensionsportals MyPension (www.mypension.be). Ihre Pensionsübersicht wird auf der Grundlage von Daten erstellt, die Sigedis jährlich vom Pensionsfonds Metall OFP übermittelt werden. Auch wenn in Ihrer Pensionsübersicht lediglich das Logo von MyPension zu sehen ist, wird Ihre ergänzende Pension nach wie vor vom Pensionsfonds Metall OFP verwaltet.
Ab 2026 erfolgt keine Aufschlüsselung nach einzelnen Plänen mehr, sondern die angezeigte Versorgungsrücklage umfasst die Summe aller Pläne, denen Sie angeschlossen sind.
Sie können Ihre persönliche Akte als aktiver Angeschlossener auch über unsere Webanwendung MyBenefit (www.mybenefit.be), das Animationsvideo MySavings (über den Link in MyBenefit) sowie das offizielle Online-Portal MyPension (www.mypension.be) einsehen. MyBenefit ist von Ihrem PC, Laptop, Smartphone oder Tablet aus mit Ihrem belgischen elektronischen Personalausweis (eID), über die itsme®-App oder mit einem europäisch anerkannten Login-Tool (eIDAS) zugänglich.
Als passiver Angeschlossener (oder Schläfer) können Sie dies über unsere Webanwendung MyBenefit (www.mybenefit.be) und das offizielle Online-Pensionsportal MyPension (www.mypension.be) tun.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den aufgeführten Beträgen um Bruttobeträge handelt, von denen bei der Auszahlung die entsprechenden Sozialbeiträge und Steuerabgaben noch vom Pensionsfonds Metall OFP abgezogen werden müssen.
Hinweis:
Wenn Sie neu in den Sektor eintreten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre ergänzende Pension von Ihrem vorherigen Arbeitgeber oder Sektor auf die Aufnahmestruktur Pensionsfonds Metall OFP zu übertragen.
Diese Versorgungsrücklage wird nicht Ihrem individuellen ergänzenden Pensionskonto Pensionsfonds Metall OFP gutgeschrieben, sondern wird auf ein individuelles Transferkonto Pensionsfonds Metall OFP in der so genannten „Aufnahmestruktur“ übertragen und entwickelt sich entsprechend den Anlageergebnissen des Pensionsfonds Metall OFP.
Bis zum 31.12.2020 war diese Aufnahmestruktur bei der Integrale NV (www.integrale.be) untergebracht, die den Bedingungen der Integrale NV (heute: Monument Assurance Belgium (MAB)) unterlag.
Sie sollten jedoch beachten, dass es sich bei der Aufnahmestruktur um eine separate Struktur mit eigenen Bedingungen und Bestimmungen handelt, die sich von den anderen Pensionsplänen des Pensionsfonds Metall OFP unterscheidet
In der Aufnahmestruktur des TRANSFER(plans) gelten die folgenden Regeln für die Rendite:
Aus dieser kollektiven (freien) Rücklage wird ein jährlicher Zuschlag auf Ihr individuelles Transferkonto „Aufnahmestruktur“ bis zu einem Höchstbetrag von 2,50 % gezahlt (bis zum 31.12.2024 betrug dieser 1,75 %), wenn sich am 31. Dezember herausstellt, dass die Rendite niedriger als 2,50 % ist. Wenn die kollektive (freie) Rücklage „Aufnahmestruktur“ nicht ausreicht, um alle vom Pensionsfonds Metall OFP verwalteten individuellen Transferkonten „Aufnahmestruktur“ auf 2,50 % zu erhöhen, wird die verfügbare kollektive (freie) Rücklage anteilig auf diese individuellen Transferkonten aufgeteilt.
Hinweis:
Es gibt keine gesetzliche Mindestgarantie für die übertragenen Rücklagen in einer Aufnahmestruktur. Das bedeutet, dass die Rendite Ihres individuellen Transferkontos „Aufnahmestruktur“ auch negativ sein kann, wenn in einem Jahr mit negativer Rendite die kollektive (freie) Rücklage „Aufnahmestruktur“ nicht ausreichen würde, um die oben erwähnte Zulage vorzunehmen. Der Betrag Ihrer übertragenen Rücklagen kann daher bei der Übertragung oder Auszahlung niedriger sein als bei der Einzahlung.
Als Angeschlossener werden Sie zudem jährlich über den Stand Ihres individuellen Transferkontos „Aufnahmestruktur“ in Ihrer jährlichen Pensionsübersicht informiert. Ab 2026 wird hier jedoch keine separate Aufschlüsselung nach einzelnen Plänen mehr angegeben, sondern lediglich die Summe aller Pensionspläne, denen Sie angeschlossen sind. Sie können dies auch über das offizielle Online-Pensionsplan „MyPension“ (www.mypension.be) und unsere Webanwendung „MyBenefit“ (www.mybenefit.be) über die Schaltfläche ERGÄNZENDE PENSION/EINZELHEITEN: überwiesene Arbeitgeberbeiträge nachverfolgen. Dies ist nur möglich, wenn Sie Ihre Rücklagen nach dem 01.01.2021 übertragen haben.