Arbeiten Sie in einem Unternehmen, das dem Paritätischen Kommission für den Metall-, Maschinen- und Elektrobau (PK111) angehört und dem sozialen, sektoriellen Zusatzpensionsplan angeschlossen ist? Dann haben Sie – wenn Sie die Anschlussbedingungen erfüllen – Anspruch auf eine Zusatzpension zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Pension, die vollständig von Ihrem Arbeitgeber finanziert wird.
Ihre Mitgliedschaft bei diesem Zusatzpensionsplan erfolgt automatisch.
Die Höhe Ihrer Zusatzpension entspricht der Summe der eingezahlten Arbeitgeberbeiträge (Pension und Solidarität), ggf. erhöht um eine Gewinnbeteiligung. Dieser Betrag wird mit dem im Pensionsplan festgelegten Zinssatz kapitalisiert, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestrenditegarantie.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Zusatzpension zu beantragen, sobald Sie Ihre gesetzliche (vorzeitige) Pension beziehen. Es ist nicht möglich, Ihre Zusatzpension früher zu beantragen oder den Antrag auf Ihre Zusatzpension aufzuschieben, nachdem Sie Ihre gesetzliche (vorzeitige) Pension beantragt haben.
Der Versand der jährlichen Pensionsübersichten began am 28 September. Diese neue Pensionsübersicht bietet für jedes aktive Mitglied einen Überblick über…
Sie erhalten automatisch Zugang zu der Webanwendung MyBenefit, sobald Sie angeschlossen sind. Die Webanwendung ist von Ihrem PC, Laptop, Smartphone…
Möchten Sie Ihre Pensionsübersicht ausschließlich in digitaler Form erhalten? Dann genügt es, Ihre E-Mail-Adresse auf der Website der Regierung www.mypension.be zu registrieren oder Ihre e-box Bürger Soziale Sicherheit über die Website der Regierung www.mysocialsecurity.be zu aktivieren.
Sie erhalten eine E-Mail von der zuständigen Regierungsstelle, sobald Ihre neue Pensionsübersicht vom Pensionsfonds Metall OFP auf Ihrer Plattform verfügbar ist.