Arbeiten Sie in einem Unternehmen, das der Paritätischen Kommission für den Metall-, Maschinen- und Elektrobau (PK111) angehört und dem sozialen sektoriellen Zusatzpensionsplan angeschlossen ist? Dann haben Sie – wenn Sie die Anschlussbedingungen erfüllen – Anspruch auf eine Zusatzpension zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Pension, die vollständig von Ihrem Arbeitgeber finanziert wird.
Der soziale sektorielle Zusatzpensionsplan der PK111 wird vom Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie-BIS eingerichtet und wurde dem Pensionsfonds Metall OFP anvertraut.
Der Pensionsfonds Metall OFP verwaltet Ihre Zusatzpension und kümmert sich um die Auszahlung, sobald Sie in den gesetzlichen (Vor)Ruhestand treten. Dies geschieht entsprechend der Pensionszusage der Altersversorgungsträgers. Sollten Sie sterben, bevor Ihre Zusatzpension ausgezahlt wurde, wird die Pension an Ihre(n) Begünstigten ausgezahlt.
Wir unterstützen bereits mehr als 273.000 Arbeiter (sowohl aktive als auch Schläfer) mit ihrer Zusatzpension.
Die Gründung des ursprünglichen Pensionsfonds Metall am 1. April 2000 war das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften und war Teil des nationalen Abkommens von 1999-2000.
Der Pensionsfonds wurde damals unter das Dach des Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie gestellt und hat in den letzten Jahren viele Veränderungen erfahren.
Die wichtigste davon war die Anpassung an die Festlegung des Gesetzes über die Zusatzpensionen (GZP) zum 1. Januar 2007. Damals wurde auch die Entscheidung getroffen, ein Sozialfonds zu werden, d. h. mit einer Solidaritätskomponente.
Eine logische Folge dieser Anpassungen war der Übergang zu einer neuen, damals autonomen Rechtspersönlichkeit, nämlich einem Organismus für die Finanzierung von Pensionen (OFP): Pensionsfonds Metall OFP.
Die Gründung des ursprünglichen Pensionsfonds Metall am 1. April 2000 war das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften und war Teil des nationalen Abkommens von 1999-2000.
Pensionsfonds werden in Belgien streng kontrolliert und von der FSMA beaufsichtigt. Nur mit einer entsprechenden Lizenz dürfen sie in diesem Bereich tätig werden.
Am 18.12.2007 erhielt der Pensionsfonds Metall OFP die erforderlichen Zulassungen von der FSMA, um als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (bzw. IBP) tätig zu werden (Zulassungsnummer FSMA 50.585; Unternehmensnummer 0892.343.382).
Darüber hinaus wird ständig überwacht, ob der Pensionsfonds in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Der Direktionsausschuss des Pensionsfonds ist für die operative Verwaltung zuständig. Dieser besteht aus Jan De Smet (CEO) und Greet Grauls (CFO).
Der Verwaltungsrat spielt eine wichtige Rolle für das Funktionieren des Pensionsfonds Metall OFP. Der Verwaltungsrat hat eine entscheidende Befugnis über alle finanziellen und betrieblichen Angelegenheiten des Pensionsfonds.
Der Verwaltungsrat besteht aus 14 Mitgliedern und setzt sich paritätisch zusammen.
Fünf Mitglieder wurden von der Arbeitgeberorganisation Agoria ernannt und fünf weitere Mitglieder wurden von den repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen in der PK111 (ABVV-METAAL, CGSLB, ACV-CSC METEA und MWB-FGTB/ABVV) ernannt. Diese zehn Mitglieder werden durch vier unabhängige Mitglieder ergänzt.
Agoria | |
Bart Steukers | Agoria |
Stephan Vanhaverbeke | Agoria |
Erik Driesen (3magination BV) | Agoria |
Jürgen Van der Haegen | Agoria |
Ivan Aerts | ABVV-Metaal |
Geert Dumortier | CGSLB |
Erik Vanderheiden | ACV-CSC METEA |
Lieve De Preter | ACV-CSC METEA |
Hillal Sor | MWB-FGTB/ABVV |
Jan Cerfontaine | Vorsitzender |
Vizevorsitzender | |
Victor Fabry | |
Philippe de Vicq (Axxis BV) |
Alle Mitglieder des Verwaltungsrates und des Direktionsausschuss wurden vor ihrer Ernennung in den Verwaltungsrat von der FSMA als „fit & geeignet“ für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben befunden.
Die Mitglieder und Pensionsempfänger sind über ihre Arbeitnehmerorganisationen ebenfalls Teil der Organisation des Pensionsfonds Metall OFP.
Wenn ein Pensionsplan auf der Ebene eines gesamten Sektors eingeführt wird, wie z. B. in der PK111, ist ein Kollektives Arbeitsabkommen (KAA) erforderlich. Bei der Aushandlung dieses KAA haben die Arbeitnehmer über ihre Arbeitnehmerorganisationen ein Mitentscheidungsrecht. Ein Sektorenplan kann ebenfalls nur über ein KAA geändert werden.
Der Verwaltungsrat des Pensionsfonds Metall OFP wurde paritätisch zusammengesetzt, so dass die Mitglieder und Pensionsempfänger über ihre Arbeitnehmerorganisationen dem Verwaltungsrat des Pensionsfonds Metall OFP angehören.