Ich bin in das SAB entlassen worden und erfülle die gesetzlichen Ausnahmemaßnahmen. Bin ich verpflichtet, meine Zusatzpension jetzt schon zu beantragen, oder kann ich noch bis zu meiner gesetzlichen (vorzeitigen) Pension warten?

Sie sind nicht verpflichtet, von diesen Ausnahmemaßnahmen Gebrauch zu machen.

Sie können daher Ihre Zusatzpension bis zum Bezug Ihrer (vorzeitigen) Pension auf Ihrem individuellen Zusatzpensionskonto beim PFM OFP belassen. Bei der Auszahlung Ihrer Zusatzpension werden Sie möglicherweise zu einem höheren Steuersatz besteuert.