Sie sind nicht verpflichtet, von diesen Ausnahmemaßnahmen Gebrauch zu machen.
Sie können daher Ihre Zusatzpension bis zum Bezug Ihrer (vorzeitigen) Pension auf Ihrem individuellen Zusatzpensionskonto beim PFM OFP belassen. Bei der Auszahlung Ihrer Zusatzpension werden Sie möglicherweise zu einem höheren Steuersatz besteuert.