Was passiert, wenn mein Arbeitnehmer in meinem Unternehmen Angestellter wird?

Ihr Arbeitnehmer erhält den Status „Abgänger light“ und wird von diesem Zeitpunkt an als „passives Mitglied“ bzw. „Schläfer“ betrachtet.

Er/sie wird keine weiteren Zusatzpensionsansprüche mehr beim Pensionsfonds Metall OFP erwerben.

Selbst wenn seine/ihre Versorgungsrücklage mehr als € 150,00 brutto (indexierter Betrag 11/12/2023: € 179,26)  beträgt, wird Ihr Arbeitnehmer diese nicht an eine andere Pensionseinrichtung übertragen können, da er/sie nicht als „Sektorabgänger“ angesehen wird. Seine/ihre Versorgungsrücklage wird weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP verwaltet. Als „Schläfer“ kann er/sie weiterhin den Stand des Kontos beim Pensionsfonds Metall OFP auf der Website der Regierung www.mypension.be verfolgen. Als Schläfer hat er/sie weiterhin Zugang zu MyBenefit www.mybenefit.be.

Wenn Ihr Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt die Bedingungen für „Sektorabgänger“ erfüllt und seine/ihre Versorgungsrücklage € 150,00 brutto (indexierter Betrag 11/12/2023: € 179,26)  übersteigt, hat er/sie die Möglichkeit, diese Versorgungsrücklage im Nachhinein an eine andere Pensionseinrichtung zu übertragen. Wir bitten Sie, ihn/sie darüber zu informieren.