Welche Renditegarantie habe ich als „Schläfer“?

Mitglieder, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Sektor ihre Pensionsreserve beim Pensionsfonds Metall OFP belassen, werden als „Schläfer“ bezeichnet.

Für sie gelten die folgenden Regeln für die Rendite:

Für Plan 1 – Rücklagen, die zwischen dem 1. April 2000 und dem 31. Dezember 2008 gebildet wurden – beträgt die garantierte Rendite 3,25 %.

Für Plan 2 – Rücklagen, die zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2012 gebildet wurden – beträgt die garantierte Rendite 3,25 % bis zum 31.12.2015 und 1,75 % ab dem 01.01.2016.

Für Plan 3 – ab dem 01.01.2013 gebildete Rücklagen – wird eine Rendite von 1,75 % bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Sektor gewährt. Ab diesem Zeitpunkt entwickeln sich die Rücklagen aus Plan 3 entsprechend der tatsächlich erzielten Rendite, maximal jedoch 1,75 %.

Bitte beachten Sie: Die Rendite von Plan 3 kann auch negativ sein, wobei eine Auszahlung im Zusammenhang mit der Pensionierung für den Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Sektor und dem Zeitpunkt der Auszahlung niemals unter 0 % liegen kann (= gesetzliche Mindestrenditegarantie). Die zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Sektor berechnete gebildete Rücklage in Plan 3 wird daher zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand immer mindestens verfügbar sein.