SCHRITTWEISE ANHEBUNG DES GESETZLICHEN PENSIONSALTERS
Das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren wird ab dem 01.02.2025 auf 66 Jahre und ab dem 01.02.2030 auf 67 Jahre angehoben .
Im Einzelnen:
Geburtsdatum | Gesetzliches Pensionsalter |
Vor dem 01.01.1960 | 65 Jahre |
01.01.1960 – 31.12.1963 | 66 Jahre |
Ab dem 01.01.1964 | 67 Jahre |
Wenn Sie allerdings die vorgeschriebenen Alters- und die Laufbahnvoraussetzungen erfüllen, können Sie auch vor diesem gesetzlichen Pensionsalter in den Ruhestand treten.
Alter | Laufbahn |
60 Jahre | 44 Laufbahnjahre |
61 – 62 Jahre | 43 Laufbahnjahre |
63 – 65 Jahre | 42 Laufbahnjahre |
Auf der offiziellen Website www.mypension.be finden Sie (i) Ihr frühestmögliches Pensionsdatum und (ii) das Datum, an dem Sie Ihr gesetzliches Pensionsalter erreichen.
Folgen bei der Auszahlung der ergänzenden Pension:
Um Anspruch auf den vergünstigten Steuersatz von 10 % zu haben, müssen Sie (i) Ihre gesetzliche Pension zum gesetzlichen Pensionsalter beziehen ODER (ii) zum Zeitpunkt des Bezugs Ihrer gesetzlichen Vorruhestandspension eine vollständige Laufbahn (45 Jahre) aufweisen. Darüber hinaus müssen Sie in beiden Fällen in den vorangegangenen drei Jahren „tatsächlich berufstätig“ gewesen sein (oder einen damit gleichgestellten Zeitraum).
Das bedeutet, dass Sie möglicherweise länger arbeiten müssen, um in den Genuss dieses Steuervorteils zu kommen.
ERHÖHUNG DER GESETZLICHEN RENDITEGARANTIE
Die gesetzliche Renditegarantie kommt zu den Garantien hinzu, die in einem Pensionsplan angeboten werden. Diese gesetzliche Renditegarantie wird jährlich von der FSMA berechnet und beträgt mindestens 1,75 % und höchstens 3,75 %.
Seit dem 01.01.2025 wurde diese gesetzlich garantierte Rendite auf 2,50 % erhöht.
Im Einzelnen:
Haftungsausschluss: Wir versuchen, unsere Website so aktuell wie möglich zu halten, bitten aber um Verständnis, dass diese Änderungen noch nicht überall umgesetzt sind.