Der Pensionsfonds Metall OFP hat am 16/04/2024 circa 7 700 Steuerkarten (Modell 281.11) versandt.
Daher werden alle Personen, die im Laufe des Jahres 2023 einen Vorschuss oder ein Guthaben vom Pensionsfonds Metall OFP erhalten haben, ihre Steuerkarte rechtzeitig zur Verfügung haben, um ihren Steuerbescheid für das Jahr 2024 (Einkommen 2023) korrekt auszufüllen.
HINWEIS:
Ende letzten Jahres had die Steuerbehörde (mit rückwirkender Kraft für Zahlungen ab 2022) eine neue Verwaltungspraxis in Bezug auf einger Gleichsetzungen für Steuerzahler eingeführt, die bei der Auszahlung ihrer Zusatzrente den ermäßigten Steuersatz (10 %) in Anspruch nehmen können (*).
(*) Um in Frage zu kommen, müssen Sie, zum Zeitpunkt Ihres Eintritts in die gesetzliche (vorzeitige) Pension, entweder mindestens 65 Jahre alt sein oder jünger als 65, aber eine vollständige Laufbahn (mindestens 45 Jahre) aufweisen (= Laufbahnvoraussetzungen).
Es geht um eine Reihe von Lockerungen, u. a. in Bezug auf:
Wenn Sie also bei der Auszahlung Ihrer Zusatzrente im Jahr 2022 oder 2023 die Laufbahnvoraussetzungen sowie die neuen erleichterten Bedingungen in Bezug auf Abfindungen/EAE oder Krankheit/Invalidität erfüllt haben, aber jedoch mit dem Normalsatz von 16,5 % besteuert wurden, können Sie immer noch Schritte zur Rückforderung der zu viel gezahlten Berufssteuervorabzug unternehmen.
Es gibt 2 Möglichkeiten (klicken Sie auf die für Sie zutreffende):