Ich habe eine Akte eingereicht, was sind die nächsten Schritte?

Wir können die Auszahlung dieser Deckung im Todesfall nur dann vornehmen, wenn uns eine vollständige und korrekte Akte zur Verfügung steht.

Wenn Ihre Akte zum Zeitpunkt der Einreichung in Ordnung ist, wird keine weitere Korrespondenz geführt, und wir werden Ihre Akte bearbeiten und die Deckung im Todesfall auszahlen. Wir zahlen am Ende eines jeden Monats die in diesem Monat bearbeiteten Akten aus. Sobald Ihre Akte zur Auszahlung bereit ist, erhalten Sie von uns eine SMS, eine E-Mail oder einen Brief, in dem wir Ihnen den voraussichtlichen Zeitpunkt der Auszahlung mitteilen Nach der Zahlung erhalten Sie von uns ein Schreiben mit der Abrechnung.

Wenn uns zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Akte noch nicht alle Lohnangaben des verstorbenen Mitglieds vorliegen, erfolgt im September oder Oktober noch eine zweite Zahlung. In diesem Fall erfolgt diese Restzahlung (Endabrechnung) automatisch (im Falle einer Auszahlung in Form einer Rente wird der regelmäßige Rentenbetrag angepasst).

Im Jahr nach der Auszahlung oder Umwandlung in eine Rente erhalten Sie automatisch eine Steuerkarte vom Pensionsfonds Metall OFP.

Der Pensionsfonds Metall OFP reicht für jede Zusatzpension, die als Deckung im Todesfall ausgezahlt wird, eine Erbfallmeldung ein. Allerdings hat nicht jeder eine Erbschaftssteuer zu zahlen.

Auf Wunsch können wir Ihnen nach der Zahlung eine Kopie dieser Erbfallmeldung zukommen lassen.