Wählen Sie das Formular, das auf Ihre persönliche Situation zutrifft :
FORMULAR D3 – A
Dieses Formular verwenden Sie, wenn Sie jünger als 65 Jahre sind und bei Eintritt in die gesetzliche Pension keine Laufbahn von 45 Jahren oder mehr vorweisen können.
FORMULAR D3 – B
Dieses Formular verwenden Sie, wenn Sie:
Hinweis: Wenn Sie uns bei der Einreichung Ihrer Unterlagen nicht die korrekten Bescheinigungen vorlegen, führt dies automatisch zur Anwendung des Standardsatzes von 16,5 % (Einbehaltung von 16,66 %). Bitte lesen Sie daher vor dem Absenden dieses Formulars das beigefügte Informationsdokument sorgfältig durch.
Hinweis: Wenn die Angaben, die wir über die Behörden zur Dauer Ihrer Laufbahn erhalten, nicht mit Ihren eigenen Angaben übereinstimmen, müssen Sie uns eventuell zusätzliche Unterlagen zur Verfügung stellen.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Zusatzpension zu beantragen, sobald Sie Ihre gesetzliche (vorzeitige) Pension beziehen. Es ist nicht möglich, Ihre Zusatzpension zu beantragen, bevor Sie Ihre gesetzliche (vorzeitige) Pension beziehen, oder den Antrag auf Ihre Zusatzpension aufzuschieben, nachdem Sie Ihre gesetzliche (vorzeitige) Pension beantragt haben.
Die Auszahlung von Zusatzpensionen verjährt nach einer Frist von 5 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt im Prinzip an dem Tag zu laufen, an dem Sie Ihre gesetzliche Pension beziehen.
Sie können sich Ihre Zusatzpension als einmaliges Kapital auszahlen lassen oder, wie gesetzlich vorgesehen, in eine periodische Rente umwandeln.
Hinweis: Wenn Sie sich für eine Auszahlung in Form einer Rente entscheiden, müssen Sie sich vor dem Einreichen Ihrer Akte mit dem Pensionsfonds Metall OFP in Verbindung setzen. Andernfalls wird Ihre Zusatzpension automatisch als einmaliges Kapital ausgezahlt.
Etwa einen Monat, bevor Sie Ihre Zusatzpension beziehen, erhalten Sie ein Schreiben vom Pensionsfonds Metall OFP mit einer Schätzung Ihrer Zusatzpension. Zusammen mit dem Datum Ihrer gesetzlichen Pension erhält der Pensionsfonds Metall OFP auch Informationen über die Dauer Ihrer beruflichen Laufbahn. n der Anlage zu diesem Schreiben finden Sie außerdem, je nach Ihrer persönlichen Situation, das Formular D3 das für Sie gilt. Wenn Sie für eine Auszahlung in Form einer Rente in Betracht kommen, werden Sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, in diesem Schreiben darüber informiert.
Um nach Ihrem Eintritt in die gesetzliche (vorzeitige) Pension die Auszahlung Ihrer Zusatzpension zu beantragen, verwenden Sie das Formular D3: Anmeldung der gesetzlichen (vorzeitigen) Pension
Unter der Rubrik DOKUMENTE finden Sie 3 verschiedene FORMULARE D3: ANMELDUNG DER GESETZLICHEN (VORZEITIGEN) PENSION. Sie wählen das Formular, das auf Ihre persönliche Situation zutrifft :
Sie können Ihre Akte frühestens 1 Monat vor dem Bezug Ihrer gesetzlichen (vorzeitigen) Pension beim Pensionsfonds Metall OFP einreichen.
Sie können uns Ihre Akte per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf dem Formular D3.
Sie haben Anspruch auf den ermäßigten Satz von 10 % (Berufssteuervorabzug von 10,09 %), wenn Sie:
Darüber hinaus müssen Sie in beiden Fällen bis zum Eintritt in Ihre gesetzliche (vorzeitige) Pension „tatsächlich beschäftigt“ (oder gleichwertig) geblieben sein.
Weitere Informationen über die Erfüllung der Kriterien und ob Sie den ermäßigten Satz in Anspruch nehmen können, finden Sie im Fragebogen zum Formular D3 – B.
Wenn Sie für den ermäßigten Satz in Betracht kommen, geben Sie bitte auf dem Formular an, was auf Sie zutrifft, und legen dem Pensionsfonds OFP folgende Bescheinigungen vor:
Bescheinigung „tatsächlich beschäftigt“ oder „gleichgestellt“ (gemäß den Kriterien des Fiskus):
Wenn Sie uns nicht die richtigen Bescheinigungen zur Verfügung stellen, führt dies automatisch zur Anwendung des Regelsteuersatzes von 16,5 %!
Es ist wichtig, dass Sie alle geforderten Anhänge mitschicken:
Formular D3 – A und D3 – B:
In einigen Fällen müssen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden.
Wir können Ihre Zusatzpension nur dann auszahlen, wenn wir über eine vollständige und ordnungsgemäße Akte verfügen.
Wenn Ihre Akte zum Zeitpunkt der Einreichung in Ordnung ist, wird keine weitere Korrespondenz geführt, und wir werden Ihre Akte bearbeiten und Ihre Pension auszahlen. Wir zahlen am Ende eines jeden Monats die in dem jeweiligen Monat bearbeiteten Akten aus. Sobald Ihre Akte zur Zahlung bereit ist, erhalten Sie von uns eine SMS, E-Mail oder einen Brief mit dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Auszahlung. Nach der Auszahlung erhalten Sie von uns ein Schreiben mit der Abrechnung.
Wenn uns zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Akte noch nicht alle Ihre Lohnangaben vorliegen, erfolgt im September oder Oktober des Folgejahres noch eine zweitee Zahlung. In diesem Fall erfolgt diese Restzahlung (Endabrechnung) automatisch. Im Falle einer Auszahlung in Form einer Rente wird der regelmäßige Rentenbetrag angepasst.
Im Jahr nach der Auszahlung oder Umwandlung in eine Rente erhalten Sie automatisch eine Steuerkarte 281.11 vom Pensionsfonds Metall OFP. Wenn Sie sich für eine periodische Rente entschieden haben, erhalten Sie jedes Jahr nach der Auszahlung in Form einer Rente eine Steuerkarte 281.40.
Anhand dieser Karte(n) kann die Einkommensteuererklärung der natürlichen Personen korrekt ausgefüllt werden.
Alter bei Auszahlung | Prozentsatz Berufssteuervorabzug (ohne Gemeindesteuer)(*) |
60 Jahre |
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61 Jahre |
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62 Jahre |
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63 Jahre |
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64 Jahre |
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65 Jahre |
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(*) der Berufssteuervorabzug, der einbehalten wird, ist in Wirklichkeit etwas höher, um die Gemeindesteuer, die später anhand der Steuererklärung berechnet wird, bereits zu berücksichtigen