Sie werden Sie als „Abgänger“ bzw. „Sektorenverlasser“ betrachtet, wenn Sie den Zusatzpensionsplan der PK111 aus anderen Gründen als Tod oder Pensionierung verlassen haben(*) und Ihre Versorgungsrücklage (bzw. erworbene Rücklage) mehr als € 150,00 brutto (indexierter Betrag 31.08.2022: € 168,92) beträgt.
(*) mit Beendigung Ihres Arbeitsvertrages oder wenn Ihr (neuer) Arbeitgeber nicht mehr in den Anwendungsbereich der PK111 fällt
Als „Abgänger oder Sektorenverlasser“ erhalten Sie nach zwei Quartalen automatisch einen Brief mit einer Austrittskarte vom Pensionsfonds Metall OFP mit dem Stand Ihres individuellen Pensionskontos (und ggf. Ihres individuellen Transferkontos „Aufnahmestruktur“), in dem Sie aufgefordert werden, eine Wahl zwischen den Möglichkeiten zu treffen, die das Gesetz im Hinblick auf eine mögliche Übertragung Ihrer Versorgungsrücklage an eine andere Pensionseinrichtung (Versicherung oder Pensionsfonds) vorsieht.
Sie haben 4 Auswahlmöglichkeiten: (i) Ihre Versorgungsrücklage beim Pensionsfonds Metall OFP zu belassen, ohne Ihre Pensionszusage zu ändern und unter Beibehaltung Ihrer Deckung im Todesfall, oder (ii) Ihre Versorgungsrücklage auf die Pensionseinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers (Versicherungsgesellschaft oder Pensionsfonds) zu übertragen oder (iii) Ihre Versorgungsrücklage auf die Pensionseinrichtung des Sektors zu übertragen, zu dem Ihr neuer Arbeitgeber gehört (Versicherungsgesellschaft oder Pensionsfonds) oder (iv) Ihre Versorgungsrücklage auf einen speziellen individuellen Versicherungsvertrag zu übertragen, für die besondere Regeln gelten und die nur von Versicherungsunternehmen angeboten werden dürfen, die eine besondere Zulassung haben (eine Übersicht finden Sie auf der FSMA-Website www.fsma.be).
Hinweis:
Wenn Sie Ihre Versorgungsrücklage beim Pensionsfonds Metall OFP belassen. In diesem Fall erhalten Sie den Status eines „passiven Mitglieds“ bzw. „Schläfers“, und Ihre aktuelle Versorgungsrücklage wird weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP für Sie verwaltet. Als „Schläfer“ können Sie weiterhin den „Stand Ihres Kontos“ beim Pensionsfonds Metall OFP auf der Website der Regierung www.mypension.be einsehen. Als Schläfer haben Sie weiterhin Zugang zu MyBenefit www.mybenefit.be.
Sie müssen dieses Dokument innerhalb von 30 Tagen an uns zurücksenden, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Versorgungsrücklage nicht übertragen möchten.
Hinweis: Sie können auch im Nachhinein noch die Übertragung an eine andere Pensionseinrichtung gemäß den Optionen 2, 3 und 4 beantragen (siehe weiter unten).
Wenn Sie Ihre Versorgungsrücklage an einen anderen Pensionsfonds übertragen möchten, bevor Sie ein Schreiben des Pensionsfonds Metall OFP erhalten haben, verwenden Sie das Formular D5: Antrag auf Übertragung der Versorgungsrücklage nach dem Austritt aus dem Sektor.
Es ist wichtig, dass Sie die angeforderten Anlagen beilegen:
Bei Option 1 wird Ihre Versorgungsrücklage beim Pensionsfonds Metall OFP belassen, bei den Optionen 2, 3 und 4 wird Ihr Versorgungsrücklage an eine andere Pensionseinrichtung übertragen.
Zum Zeitpunkt der Übertragung wird der endgültige Betrag Ihrer Versorgungsrücklage festgelegt und gegebenenfalls bis zur gesetzlichen Mindestrenditegarantie ergänzt.
Hinweis: Wenn Sie sich für die Übertragung Ihrer Versorgungsrücklage entscheiden, lösen Sie die Verbindung mit dem Pensionsplan und dem Pensionsfonds Metall OFP. Ihre Versorgungsrücklage entwickelt sich dann nach den Regeln Ihrer neuen Pensionseinrichtung.
Sie möchten Ihre Versorgungsrücklage beim Pensionsfonds Metall OFP belassen, ohne dass sich Ihre Pensionszusage ändert und unter Beibehaltung der Deckung im Todesfall.
Sie erhalten den Status eines passiven Mitglieds bzw. „Schläfers“ und können den Stand Ihres Kontos weiterhin über www.mypension.be verfolgen. Als Schläfer haben Sie weiterhin Zugang zu MyBenefit www.mybenefit.be.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie müssen das Formular nicht ausfüllen oder zurücksenden.
Wenn Sie sterben, bevor Ihre Zusatzpension ausgezahlt werden kann, dann wird Ihre Versorgungsrücklage in Form einer Deckung im Todesfall an Ihre Begünstigten in der Reihenfolge nach der Pensionsordnung des Pensionsfonds Metall OFP ausgezahlt.
Sie möchten Ihre Versorgungsrücklage an die Pensionseinrichtung (Versicherungsgesellschaft oder Pensionsfonds) Ihres neuen Arbeitgebers übertragen.
Hinweis: Dies ist nur möglich, wenn Sie der Pensionszusage Ihres neuen Arbeitgebers angeschlossen sind.
Sie möchten Ihre Versorgungsrücklage an die Pensionseinrichtung (Versicherungsgesellschaft oder Pensionsfonds) des Sektors übertragen, zu dem Ihr neuer Arbeitgeber gehört.
Hinweis: Dies ist nur möglich, wenn Sie dem Sektorenplan Ihres neuen Arbeitgebers angeschlossen sind.
Sie möchten Ihre Versorgungsrücklage auf einen besonderen individuellen Versicherungsvertrag übertragen, bei dem besondere Regeln gelten und der nur von Versicherungsgesellschaften angeboten werden darf, die über eine entsprechende Lizenz verfügen. Einen Überblick über diese Pensionseinrichtungen finden Sie auf der Website der FSMA.