Die Pensionsordnung PFM OFP enthält eine eine festgelegte Reihenfolge von Begünstigten.
Als Mitglied ohne Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnenden können Sie jedoch einen oder mehrere Begünstigte (natürliche Personen) in Rang 3 benennen, denen Ihre Zusatzpension im Todesfall als Deckung im Todesfall (zu gleichen Teilen) ausgezahlt wird.
Um einen Begünstigten zu benennen, verwenden Sie das Formular D1: Benennung des Begünstigten.
Wenn Sie mehrere Begünstigte benennen, verwenden Sie mehrere Formulare.
Es ist wichtig, dass Sie das Formular bzw. die Formulare zusammen mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder einen Ausdruck Ihres elektronischen Personalausweises (eID) per Einschreiben an den Pensionsfonds Metall OFP zurückschicken.
Wenn Sie einen oder mehrere Begünstigte benannt haben, finden Sie den/die Namen dieser Begünstigten auf der Pensionsübersicht, die Sie jedes Jahr (im Herbst) als aktives Mitglied erhalten, in der Webanwendung MyBenefit www.benefit.be und dem Animationsvideo MySavings (über einen Link in MyBenefit); als passives Mitglied ist dies nur in MyBenefit www.mybenefit.be möglich.
Sie sollten berücksichtigen, dass Ihre Pensionsübersicht und MySavings Ihnen die Situation am 1. Januar eines bestimmten Jahres anzeigen und MyBenefit den Stand am 1. Tag des laufenden Monats ist. Eine kürzlich vorgenommene Änderung Ihrer Begünstigtenregelung wird somit schneller in MyBenefit sichtbar.
Hinweis:
Wir können Ihre Versorgungsrücklage als Deckung im Todesfall nur dann an Ihre(n) Begünstigten auszahlen, wenn wir über eine vollständige und korrekte Akte verfügen.