Benennung eines Begünstigten (D1)

Wann kommt das Formular zum Einsatz?

Die Pensionsordnung PFM OFP enthält eine eine festgelegte Reihenfolge von Begünstigten.

Als Mitglied ohne Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnenden können Sie jedoch einen oder mehrere Begünstigte (natürliche Personen) in Rang 3 benennen, denen Ihre Zusatzpension im Todesfall als Deckung im Todesfall (zu gleichen Teilen) ausgezahlt wird.

Formular D1

Um einen Begünstigten zu benennen, verwenden Sie das Formular D1: Benennung des Begünstigten.

Wenn Sie mehrere Begünstigte benennen, verwenden Sie mehrere Formulare.

Es ist wichtig, dass Sie das Formular bzw. die Formulare zusammen mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder einen Ausdruck Ihres elektronischen Personalausweises (eID) per Einschreiben an den Pensionsfonds Metall OFP zurückschicken.

Wenn Sie einen oder mehrere Begünstigte benannt haben, finden Sie den/die Namen dieser Begünstigten auf der Pensionsübersicht, die Sie jedes Jahr (im Herbst) als aktives Mitglied erhalten, in der Webanwendung MyBenefit www.benefit.be und dem Animationsvideo MySavings (über einen Link in MyBenefit); als passives Mitglied ist dies nur in MyBenefit www.mybenefit.be möglich.

Sie sollten berücksichtigen, dass Ihre Pensionsübersicht und MySavings Ihnen die Situation am 1. Januar eines bestimmten Jahres anzeigen und MyBenefit den Stand am 1. Tag des laufenden Monats ist. Eine kürzlich vorgenommene Änderung Ihrer Begünstigtenregelung wird somit schneller in MyBenefit sichtbar.

Hinweis:

  • Sie können Ihre Begünstigtenregelung jederzeit widerrufen, indem Sie einen eingeschriebenen Brief mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder einen Ausdruck Ihres elektronischen Personalausweises (eID) an den Pensionsfonds Metall OFP senden oder einen anderen Begünstigten mit einem neuen Formular D1 benennen.
  • Wenn Sie einen oder mehrere zusätzliche Begünstigte benennen möchten, müssen Sie für jeden der benannten Begünstigten (einschließlich der zuvor benannten Begünstigten) ein neues Formular D1 ausfüllen, das Sie uns per Einschreiben ordnungsgemäß unterzeichnet und datiert (zusammen mit den darin geforderten Unterlagen) zusenden müssen.
  • Falls sich die Adresse eines Ihrer Begünstigten ändert, müssen Sie uns dies mitteilen
  • Diese Begünstigtenregelung erlischt automatisch im Falle einer Heirat oder des gesetzlichen Zusammenlebens, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes verheiratet waren oder eine gesetzliche Lebensgemeinschaft zugunsten Ihres Ehegatten oder gesetzlichen Lebenspartners eingegangen sind

Wir können Ihre Versorgungsrücklage als Deckung im Todesfall nur dann an Ihre(n) Begünstigten auszahlen, wenn wir über eine vollständige und korrekte Akte verfügen.