Die Pensionsordnung PFM OFP enthält eine eine festgelegte Reihenfolge von Begünstigten.
Als Mitglied ohne Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnenden können Sie jedoch einen oder mehrere Begünstigte (natürliche Personen) benennen, denen Ihre Zusatzpension im Todesfall als Deckung im Todesfall (zu gleichen Teilen) ausgezahlt wird.
Um einen Begünstigten zu benennen, verwenden Sie das Formular D1: Benennung des Begünstigten.
Wenn Sie mehrere Begünstigte benennen, verwenden Sie mehrere Formulare.
Es ist wichtig, dass Sie das Formular bzw. die Formulare zusammen mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises per Einschreiben an den Pensionsfonds Metall OFP zurückschicken.
Wenn Sie einen oder mehrere Begünstigte benannt haben, finden Sie den/die Namen dieser Begünstigten auf der Pensionsübersicht, die Sie jedes Jahr (im September oder Oktober) als aktives Mitglied erhalten.
Hinweis:
Wir können Ihre Versorgungsrücklage als Deckung im Todesfall nur dann an Ihre(n) Begünstigten auszahlen, wenn wir über eine vollständige und korrekte Akte verfügen.