Übertragung der Versorgungsrücklage
Wenn Sie eine Arbeit in der PK111 aufnehmen und bereits eine Zusatzpension bei Ihrem vorherigen Arbeitgeber (bei einem Pensionsfonds oder Versicherungseinrichtung) aufgebaut haben, haben Sie die Möglichkeit, diese Versorgungsrücklage an den Pensionsfonds Metall OFP zu übertragen.
Diese Versorgungsrücklage wird jedoch nicht auf Ihrem individuellen Zusatzpensionskonto beim Pensionsfonds Metall OFP gutgeschrieben. Sie wird allerdings auf ein individuelles Transferkonto beim Pensionsfonds Metall OFP in der so genannten „Aufnahmestruktur“ umgeleitet. Ihre übertragene Rücklage entwickelt sich entsprechend den Anlageergebnissen, die der Pensionsfonds Metall OFP erzielt hat. Die Aufnahmestruktur ist eine gesonderte Struktur mit eigenen Bedingungen und Konditionen, die von den anderen Pensionsplänen des Pensionsfonds Metall OFP unabhängig ist.
Diese Bedingungen sind in der Regelung der Aufnahmestruktur enthalten, die Teil des sektorielle KAA über die sektorielle Zusatspension ist.
Bis zum 31.12.2020 war diese Aufnahmestruktur bei der Integrale NV (www.integrale.be) untergebracht und unterlag den Bedingungen der Integrale NV (heute Monument Assurance Belgium, MAB).
Hinweis:
Verfahren der Übertragung
Wenn Sie eine solche Übertragung durchführen lassen möchten, müssen Sie uns das entsprechende Dokument Ihrer bisherigen Pensionseinrichtung zukommen lassen.
Der Pensionsfonds Metall OFP füllt dann das Dokument aus und sendet es zur Übertragung an Integrale an Ihre bisherige Pensionseinrichtung zurück.
Wenn die Pensionsrückstellungen Ihrer bisherigen Pensionseinrichtung auf Ihr individuelles Transferkonto „Aufnahmestruktur“ vom PFM OFP übertragen werden, erhalten Sie von uns ein Schreiben, das dies bestätigt.
Als aktives Mitglied werden Sie außerdem jährlich über den Stand Ihres individuellen Transferkontos „Aufnahmestruktur“ informiert in Ihrer Pensionsübersicht Sie können dies auch über MyBenefit www.mybenefit.be über die Schaltfläche ZUSATZPENSION/EINZELHEITEN: übertragene Arbeitgeberbeiträge verfolgen. Dies ist nur möglich, wenn Sie Ihre Rücklagen nach dem 01.01.2021 übertragen haben.
Wenn Sie den Sektor verlassen haben und Ihre Versorgungsrücklage beim Pensionsfonds OFP belassen haben, können Sie den Kontostand Ihrer Transferkontos „Aufnahmestruktur“ als passives Mitglied (oder Schläfer) weiterhin auf der Website der Regierung www.mypension.be verfolgen. Als Schläfer haben Sie weiterhin Zugang zur Webanwendung MyBenefit www.mybenefit.be.
Wenn Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, Ihre Zusatzpension von Ihrem früheren Arbeitgeber oder Sektor auf die Aufnahmestruktur des Pensionsfonds Metall OFP zu übertragen, gelten die folgenden Regeln für die Rendite:
Aus dieser kollektiven (freien) Rücklage wird ein jährlicher Zuschlag auf Ihr individuelles Transferkonto „Aufnahmestruktur“ bis zu einem Höchstbetrag von 1,75 % gezahlt, wenn sich am 31. Dezember herausstellt, dass die Rendite niedriger als 1,75 % ist. Wenn die kollektive (freie) Rücklage „Aufnahmestruktur“ nicht ausreicht, um alle vom Pensionsfonds Metall OFP verwalteten individuellen Transferkonten „Aufnahmestruktur“ auf 1,75 % zu erhöhen, wird die verfügbare kollektive (freie) Rücklage proportional auf diese individuellen Transferkonten aufgeteilt.
Hinweis: