Eintritt in den Sektor

Übertragung der Versorgungsrücklage

Wenn Sie eine Arbeit in der PK111 aufnehmen und bereits eine Zusatzpension bei Ihrem vorherigen Arbeitgeber (bei einem Pensionsfonds oder Versicherungseinrichtung) aufgebaut haben, haben Sie die Möglichkeit, diese Versorgungsrücklage an den Pensionsfonds Metall OFP zu übertragen.

Diese Versorgungsrücklage wird jedoch nicht auf Ihrem individuellen Zusatzpensionskonto beim Pensionsfonds Metall OFP gutgeschrieben. Sie wird allerdings auf ein individuelles Transferkonto beim Pensionsfonds Metall OFP in der so genannten „Aufnahmestruktur“ umgeleitet. Ihre übertragene Rücklage entwickelt sich entsprechend den Anlageergebnissen, die der Pensionsfonds Metall OFP erzielt hat. Die Aufnahmestruktur ist eine gesonderte Struktur mit eigenen Bedingungen und Konditionen, die von den anderen Pensionsplänen des Pensionsfonds Metall OFP unabhängig ist.

Diese Bedingungen sind in der Regelung der Aufnahmestruktur enthalten, die Teil des sektorielle KAA über die sektorielle Zusatspension ist.

Bis zum 31.12.2020 war diese Aufnahmestruktur bei der Integrale NV (www.integrale.be) untergebracht und unterlag den Bedingungen der Integrale NV (heute Monument Assurance Belgium, MAB).

Hinweis:

  • Wenn Sie Ihre Versorgungsrücklage an den Pensionsfonds Metall OFP übertragen, treten Sie aus dem Pensionsplan Ihres ehemaligen Arbeitgebers oder Sektors aus und verlieren die damit verbundenen Garantien. Dies bedeutet unter anderem, dass die gesetzliche Mindestrenditegarantie nicht mehr für die von Ihnen übertragene Versorgungsrücklage gilt und die Renditen, die möglicherweise im Pensionsplan Ihres früheren Arbeitgebers oder Ihres Sektors garantiert waren, nicht mehr anwendbar sind.
  • Das Gesetz sieht keine Mindestrückgabegarantie für die Aufnahmestruktur vor. Infolgedessen sind die von den Aufnahmestrukturen derzeit garantierten Renditen oft niedriger als die Renditen, auf die Sie Anspruch hätten, wenn Sie Ihre Versorgungsrücklage im Pensionsplan Ihres früheren Arbeitgebers oder Ihres früheren Sektors belassen hätten. Es besteht daher eine reelle Chance, dass Ihre Zusatzpension am Ende wesentlich niedriger ausfällt. Es ist daher wichtig, dass Sie dies sorgfältig abwägen, bevor Sie Ihre Rücklagen von Ihrem früheren Arbeitgeber oder Sektor auf die Auffangstruktur des Pensionsfonds Metall OFP übertragen.

Verfahren der Übertragung

Wenn Sie eine solche Übertragung durchführen lassen möchten, müssen Sie uns das entsprechende Dokument Ihrer bisherigen Pensionseinrichtung zukommen lassen.

Der Pensionsfonds Metall OFP füllt dann das Dokument aus und sendet es zur Übertragung an Integrale an Ihre bisherige Pensionseinrichtung zurück.

Wenn die Pensionsrückstellungen Ihrer bisherigen Pensionseinrichtung auf Ihr individuelles Transferkonto „Aufnahmestruktur“ vom PFM OFP übertragen werden, erhalten Sie von uns ein Schreiben, das dies bestätigt.

Als aktives Mitglied werden Sie außerdem jährlich über den Stand Ihres individuellen Transferkontos „Aufnahmestruktur“ informiert in Ihrer Pensionsübersicht Sie können dies auch über MyBenefit www.mybenefit.be über die Schaltfläche ZUSATZPENSION/EINZELHEITEN: übertragene Arbeitgeberbeiträge verfolgen. Dies ist nur möglich, wenn Sie Ihre Rücklagen nach dem 01.01.2021 übertragen haben.

Wenn Sie den Sektor verlassen haben und Ihre Versorgungsrücklage beim Pensionsfonds OFP belassen haben, können Sie den Kontostand Ihrer Transferkontos „Aufnahmestruktur“ als passives Mitglied (oder Schläfer) weiterhin auf der Website der Regierung www.mypension.be verfolgen. Als Schläfer haben Sie weiterhin Zugang zur Webanwendung MyBenefit www.mybenefit.be.

Wie verwaltet der Pensionsfonds Metall OFP meine übertragenen Rücklagen in der Aufnahmestruktur?

Wenn Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, Ihre Zusatzpension von Ihrem früheren Arbeitgeber oder Sektor auf die Aufnahmestruktur des Pensionsfonds Metall OFP zu übertragen, gelten die folgenden Regeln für die Rendite:

  • Bei einer positiven Rendite werden 80 % auf Ihr individuelles Transferkonto „Aufnahmestruktur“ überwiesen; die restlichen 20 % werden in eine kollektive (freie) Rücklage „Aufnahmestruktur“ Auf dem Anteil von 80 % erhalten Sie eine maximale Rendite von 1,75 %.
  • Eine negative Rendite wird in voller Höhe auf Ihrem individuellen Transferkonto „Aufnahmestruktur“ berechnet.

Aus dieser kollektiven (freien) Rücklage wird ein jährlicher Zuschlag auf Ihr individuelles Transferkonto „Aufnahmestruktur“ bis zu einem Höchstbetrag von 1,75 % gezahlt, wenn sich am 31. Dezember herausstellt, dass die Rendite niedriger als 1,75 % ist. Wenn die kollektive (freie) Rücklage „Aufnahmestruktur“ nicht ausreicht, um alle vom Pensionsfonds Metall OFP verwalteten individuellen Transferkonten „Aufnahmestruktur“ auf 1,75 % zu erhöhen, wird die verfügbare kollektive (freie) Rücklage proportional auf diese individuellen Transferkonten aufgeteilt.

Hinweis:

  • Es gibt keine gesetzliche Mindestgarantie für die übertragenen Rücklagen in einer Aufnahmestruktur. Das bedeutet, dass die Rendite Ihres individuellen Transferkontos „Aufnahmestruktur“ auch negativ sein kann, wenn in einem Jahr mit negativer Rendite die kollektive (freie) Rücklage „Aufnahmestruktur“ nicht ausreichen würde, um die oben erwähnte Zulage vorzunehmen. Der Betrag Ihrer übertragenen Rücklagen kann daher bei der Übertragung oder Auszahlung niedriger sein als bei der Einzahlung.
  • Bis zum 31.12.2020 war diese Aufnahmestruktur bei der Integrale NV (www.integrale.be) untergebracht und unterlag den Bedingungen der Integrale NV (heute Monument Assurance Belgium, MAB).