Rundschreiben 2023/C/83
Ende letzten Jahres hat die Steuerbehörde (mit rückwirkender Kraft) eine neue Verwaltungspraxis in Bezug auf einiger Gleichsetzungen für Steuerzahler eingeführt, die bei der Auszahlung ihrer Zusatzrente den ermäßigten Steuersatz (10 %) in Anspruch nehmen können.
Es geht um eine Reihe von Lockerungen, u. a. in Bezug auf:
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