Rundschreiben ‚effektiv aktiv‘

Rundschreiben 2023/C/83

Ende letzten Jahres hat die Steuerbehörde (mit rückwirkender Kraft) eine neue Verwaltungspraxis in Bezug auf einiger Gleichsetzungen für Steuerzahler eingeführt, die bei der Auszahlung ihrer Zusatzrente den ermäßigten Steuersatz (10 %) in Anspruch nehmen können.

Es geht um  eine Reihe von Lockerungen, u. a. in Bezug auf:

  • Abfindungen/Entlassungsausgleichsentschädigungen
  • Krankheit/Invalidität (keine Berufskrankheit/kein Unfall)

Sie können den vollständigen Text dieses Rundschreibens hier herunterladen.