Ich habe eine Akte eingereicht, was sind die nächsten Schritte?

Wir können Ihre Zusatzpension nur auszahlen, wenn uns eine vollständige und ordnungsgemäße Akte vorliegt.

Wenn Ihre Akte zum Zeitpunkt der Einreichung in Ordnung ist, wird keine weitere Korrespondenz geführt, und wir werden Ihre Akte bearbeiten und die Auszahlung vornehmen. Sobald Ihre Akte zur Auszahlung bereit ist, erhalten Sie von uns eine SMS, eine E-Mail oder einen Brief, in dem wir Ihnen den voraussichtlichen Zeitpunkt der Auszahlung mitteilen. Nach der Auszahlung erhalten Sie von uns ein Schreiben mit der Abrechnung.

Nur wenn uns zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Akte noch nicht alle Ihre Lohnangaben vorliegen, erfolgt eine zweite Zahlung im September/Oktober des Folgejahres. In diesem Fall erfolgt diese Restzahlung (Endabrechnung) automatisch. Im Falle einer Auszahlung in Form einer Rente wird der periodische Rentenbetrag angepasst.

Im Jahr nach der Auszahlung oder Umwandlung/Auszahlung als Rente erhalten Sie automatisch eine Steuerkarte vom Pensionsfonds Metall OFP.