Was ist zu tun, wenn mein Arbeitnehmer ins Ausland zieht oder seine/ihre Adresse im Ausland ändert?

Ihr Arbeitnehmer muss uns über seine Adressänderung informieren (anhand einer amtlichen Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde/Stadt unter Angaben seines/ihres belgischen Nationalregisters). Der Pensionsfonds Metall OFP informiert anschließend die jeweiligen belgischen Behörden über diese Adressänderung.

Wenn Ihr Arbeiter dies nicht tut, wird seine Adressänderung in den Verzeichnissen der belgischen Behörden nicht angepasst. Dies kann u. a. erhebliche Auswirkungen auf die Auszahlung seiner Zusatzpension haben. Der Pensionsfonds Metall OFP ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Arbeiter beispielsweise über den jährlichen Kontostand (Pensionsübersicht) oder die Auszahlungsmodalitäten im Pensionsalter zu informieren.

Wir bitten Sie, ihn/sie darüber zu informieren.