Was passiert mit meiner Versorgungsrücklage, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Ich werde als Arbeiter für einen neuen Arbeitgeber arbeiten, der ebenfalls in den Anwendungsbereich der PK111 fällt

Wenn Sie innerhalb der PK111 als Arbeiter den Arbeitgeber wechseln und Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls dem Zusatzpensionsplan der PK111 angeschlossen ist, brauchen Sie nichts zu tun.

Ihr neuer Arbeitgeber wird automatisch die Beiträge zum Aufbau Ihrer Zusatzpension beim Pensionsfonds Metall OFP weiterzahlen.

Wenn Ihr neuer Arbeitgeber vom Beitritt zum Sektorenplan ausgenommen ist , weil er einen mindestens gleichwertigen Zusatzpensionsplan auf Unternehmensebene anbietet, werden Sie als „Abgänger“ bzw. „Sektorenverlasser“ (siehe unten) betrachtet.

Ich verlasse meinen Arbeitgeber und PK111 und meine Versorgungsrücklage ist höher als € 150,00 brutto (indexierter Betrag 11/12/2023: € 179,26)

Wenn Sie nicht mehr als Arbeiter in der PK111 beschäftigt sind und Ihre Versorgungsrücklage zu diesem Zeitpunkt mehr als € 150,00 brutto (indexierter Betrag 11/12/2023: € 179,26) beträgt, dann werden Sie als „Abgänger“ bzw. „Sektorenverlasser“ betrachtet (außer wenn Sie beim gleichen Arbeitgeber als Angestellter beschäftigt sind).

Sie werden beim Pensionsfonds Metall OFP keine weiteren Zusatzpensionsansprüche mehr erwerben.

Als „Abgänger oder Sektorenverlasser“ erhalten Sie nach zwei Quartalen automatisch einen Brief mit einer Austrittskarte vom Pensionsfonds Metall OFP mit dem Stand Ihres individuellen Pensionskontos (und ggf. Ihres individuellen Transferkontos „Aufnahmestruktur“), in dem Sie aufgefordert werden, eine Wahl zwischen den Möglichkeiten zu treffen, die das Gesetz im Hinblick auf eine mögliche Übertragung Ihrer Versorgungsrücklage an eine andere Pensionseinrichtung (Versicherung oder Pensionsfonds) vorsieht.

Sie haben 4 Auswahlmöglichkeiten: (i) Ihre Versorgungsrücklage beim Pensionsfonds Metall OFP zu belassen, ohne Ihre Pensionszusage zu ändern und unter Beibehaltung Ihrer Deckung im Todesfall, oder (ii) Ihre Versorgungsrücklage auf die Pensionseinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers (Versicherungsgesellschaft oder Pensionsfonds) zu übertragen oder (iii) Ihre Versorgungsrücklage auf die Pensionseinrichtung des Sektors zu übertragen, zu dem Ihr neuer Arbeitgeber gehört (Versicherungsgesellschaft oder Pensionsfonds) oder (iv) Ihre Versorgungsrücklage auf einen speziellen individuellen Versicherungsvertrag zu übertragen, für die besondere Regeln gelten und die nur von Versicherungsunternehmen angeboten werden dürfen, die eine besondere Zulassung haben (eine Übersicht finden Sie auf der FSMA-Website www.fsma.be).

HINWEIS:

  • Option 2 und Option 3 sind nur möglich, wenn Sie der Pensionsregelung Ihres neuen Arbeitgebers oder dem Plan des Sektors, zu dem Ihr neuer Arbeitgeber gehört, beitreten.
  • Sie können Ihre Versorgungsrücklage also nicht auf Ihr eigenes persönliches Konto überweisen oder auf Ihren Pensionssparplan in der dritten Säule übertragen lassen.

Wenn Sie Ihre Versorgungsrücklage beim Pensionsfonds Metall OFP belassen. In diesem Fall erhalten Sie den Status eines „passiven Mitglieds“ bzw. „Schläfers“, und Ihre aktuelle Versorgungsrücklage wird weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP für Sie verwaltet. Als „Schläfer“ können Sie weiterhin den „Stand Ihres Kontos“ beim Pensionsfonds Metall OFP auf der Website der Regierung www.mypension.be einsehen. Als Schläfer haben Sie weiterhin Zugang zu MyBenefit www.mybenefit.be.

Ich verlasse meinen Arbeitgeber und PK111 und meine Versorgungsrücklage beträgt weniger als € 150,00 brutto (indexierter Betrag 11/12/2023: € 179,26)

Sie erhalten automatisch den Status eines „passiven Mitglieds“ bzw. „Schläfers“, und Ihre derzeitige Versorgungsrücklage wird weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP verwaltet.

Sie werden beim Pensionsfonds Metall OFP keine weiteren Zusatzpensionsansprüche mehr erwerben.

Als „Schläfer“ können Sie weiterhin den „Stand Ihres Kontos“ beim Pensionsfonds Metall OFP auf der Website der Regierung www.mypension.be einsehen. Als Schläfer haben Sie auch weiterhin Zugang zu MyBenefit www.mybenefit.be.