Einige Unternehmen sind gemäß einem KAA vom Anschluss an diesen Sektorenplan ausgenommen, da diese bereits innerhalb des Unternehmens einen Zusatzpensionsplan anbieten, der mindestens gleichwertig ist (auch „außerhalb des Anwendungsbereichs“ genannt).
Arbeitgeber können sich zudem dafür entscheiden, zusätzlich zum Sektorenplan einen Unternehmensplan abzuschließen (dies wird auch als „Opting-up“ bezeichnet).