Wenn Ihre Versorgungsrücklage mehr als € 150,00 brutto (indexierter Betrag 2020: € 153,00) beträgt, dann werden Sie als „Abgänger“ bzw. „Sektorenverlasser“ betrachtet.
Sie werden beim Pensionsfonds Metall OFP keine weiteren Zusatzpensionsansprüche mehr erwerben.
Als „Abgänger“ bzw. „Sektorenverlasser“ erhalten Sie nach zwei Quartalen automatisch einen Brief vom Pensionsfonds Metall mit einer Austrittskarte, in der Sie aufgefordert werden, eine Entscheidung bezüglich einer möglichen Übertragung Ihrer Versorgungsrücklage an eine andere Pensionseinrichtung zu treffen. Sie können daher Ihre Versorgungsrücklage nicht auf Ihr eigenes persönliches Konto oder auf Ihren Pensionssparplan in der dritten Säule übertragen lassen.
Sie können Ihre Versorgungsrücklage auch bei Pensionsfonds Metall OFP belassen, ohne dass sich Ihre Pensionszusage ändert und unter Beibehaltung der Deckung im Todesfall. Sie erhalten dann den Status eines „passiven Mitglieds“ bzw. „Schläfers“, und Ihre derzeitige Versorgungsrücklage wird weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP verwaltet. Sie können als „Schläfer“ den Stand Ihres Kontos beim Pensionsfonds Metall OFP weiterhin über die Regierungswebsite www.mypension.be verfolgen.
Sie erhalten automatisch den Status eines „passiven Mitglieds“ bzw. „Schläfers“, und Ihre derzeitige Versorgungsrücklage wird weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP verwaltet.
Sie werden beim Pensionsfonds Metall OFP keine weiteren Zusatzpensionsansprüche mehr erwerben.
Sie können als „Schäfer“ den Stand Ihres Kontos beim Pensionsfonds Metall OFP weiterhin über die Regierungswebsite www.mypension.be verfolgen.