Wie viel wird meine derzeitige Versorgungsrücklage im Rentenalter wert sein?

Bei der erworbenen Leistung handelt es sich um eine Schätzung Ihrer Versorgungsrücklage (bzw. Ihrer erworbenen Rücklage) im gesetzlichen Pensionsalter, wenn Sie Ihre Rücklage bis dahin in diesem Plan belassen. Der Betrag wird auf der Grundlage Ihrer Versorgungsrücklage am 1. Januar eines Jahres berechnet, ohne Berücksichtigung Ihres Pensionsaufbaus bei Ihrem Arbeitgeber nach dem 1. Januar dieses Jahres.

Hinweis: 

Der Betrag der erworbenen Leistung kann nur dann berechnet werden, wenn der Plan eine feste oder garantierte Rendite vorsieht (wie im Fall von Plan 1 und Plan 2 vom Pensionsfonds Metall OFP).

Plan 3 – der aktuelle Plan vom Pensionsfonds Metall OFP – ist ein Plan mit festen Beiträgen ohne garantierte Rendite. Es ist daher nicht möglich, Ihre erworbene Leistung zu berechnen, da die Rendite, auf die Sie bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters Anspruch haben, noch nicht feststeht. 

Bei Plan 3 finden Sie daher keinen Betrag, sondern den folgenden Hinweis „Die erworbene Leistung kann nicht berechnet werden“.