Ihre Versorgungsrücklage entwickelt sich entsprechend den vom Pensionsfonds Metall OFP erzielten Anlageergebnissen.
Für den aktuellen Plan 3 (Plan mit festen Beiträgen ohne Renditegarantie) bedeutet dies, dass
Von diesen Beiträgen werden vom Pensionsfonds Metall OFP keine Verwaltungs- und Finanzgebühren abgezogen. Diese Gebühren gehen in voller Höhe zu Lasten des Finanzergebnisses des Teilfonds, in dem Plan 3 verwaltet wird. Sie erhalten also immer mindestens die eingezahlten Beiträge zurück, kapitalisiert zum gesetzlichen Mindestzinssatz, der derzeit 1,75 % für aktive Mitglieder beträgt.