Wenn die Versorgungsrücklage Ihrer Arbeitnehmer mehr als € 150,00 brutto (indexierter Betrag 2020: € 153,00) beträgt, werden Ihre Mitarbeiter als „Abgänger“ bzw. „Sektorenverlasser“ betrachtet.
Sie werden keine weiteren Zusatzpensionsansprüche mehr beim Pensionsfonds Metall OFP erwerben.
Als „Abgänger“ oder „Sektorenverlasser“ erhalten sie nach zwei Quartalen automatisch ein Schreiben vom Pensionsfonds Metall OFP mit einer Austrittskarte, in der sie aufgefordert werden, eine Entscheidung über eine mögliche Übertragung ihrer Versorgungsrücklage an eine andere Pensionseinrichtung (Pensionsfonds oder Versicherungsgesellschaft) zu treffen. Deshalb können sie die Versorgungsrücklage nicht auf ihr eigenes persönliches Konto oder auf ihren Pensionssparplan der dritten Säule übertragen lassen.
Sie können sich auch dafür entscheiden, ihre Versorgungsrücklage beim Pensionsfonds Metall OFP zu belassen, ohne Änderung der Pensionszusage und unter Beibehaltung der Deckung im Todesfall. Sie werden dann den Status eines „passiven Mitglieds“ bzw. „Schläfers“ erhalten, und ihre derzeitige Versorgungsrücklage wird weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP verwaltet. Als „Schläfer“ können sie weiterhin den Stand des Kontos beim Pensionsfonds Metall OFP über die Website der Regierung www.mypension.be verfolgen.
Ihre Arbeitnehmer erhalten automatisch den Status eines „passiven Mitglieds“ bzw. „Schläfers“, und ihre derzeitige Versorgungsrücklage wird weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP verwaltet.
Sie werden keine weiteren Zusatzpensionsansprüche mehr beim Pensionsfonds Metall OFP erwerben.
Als „Schläfer“ können sie weiterhin den Stand des Kontos beim Pensionsfonds Metall OFP über die Website der Regierung www.mypension.be verfolgen.