Was passiert mit der Versorgungsrücklage meiner Arbeitnehmer, wenn ich von einem Arbeitgeber übernommen werde, der nicht in den Anwendungsbereich der PK111 fällt?

Die Versorgungsrücklage Ihrer Arbeitnehmer beträgt mehr als € 150,00 brutto (indexierter Betrag 11/12/2023: € 179,26)

Wenn die Versorgungsrücklage Ihrer Arbeitnehmer mehr als € 150,00 brutto (indexierter Betrag 11/12/2023: € 179,26) beträgt, werden Ihre Mitarbeiter als „Abgänger“ bzw. „Sektorenverlasser“ betrachtet.

Sie werden keine weiteren Zusatzpensionsansprüche mehr beim Pensionsfonds Metall OFP erwerben.

Als „Abgänger oder Sektorenverlasser“ erhalten sie nach zwei Quartalen automatisch einen Brief mit einer Austrittskarte vom Pensionsfonds Metall OFP mit dem Stand ihres individuellen Pensionskontos (und ggf. Ihres individuellen Transferkontos „Aufnahmestruktur“), in dem sie aufgefordert werden, eine Wahl zwischen den Möglichkeiten zu treffen, die das Gesetz im Hinblick auf eine mögliche Übertragung ihrer Versorgungsrücklage an eine andere Pensionseinrichtung vorsieht.

Ihre Arbeitnehmer haben 4 Auswahlmöglichkeiten: (i) seine/ihre Versorgungsrücklage beim Pensionsfonds Metall OFP zu belassen, ohne ihre Pensionszusage zu ändern und unter Beibehaltung ihrer Deckung im Todesfall, oder (ii) ihre Versorgungsrücklage auf die Pensionseinrichtung ihres neuen Arbeitgebers (Versicherungsgesellschaft oder Pensionsfonds) zu übertragen oder (iii) ihre Versorgungsrücklage auf die Pensionseinrichtung des Sektors zu übertragen, zu dem ihr neuer Arbeitgeber gehört (Versicherungsgesellschaft oder Pensionsfonds) oder (iv) ihre Versorgungsrücklage auf einen speziellen individuellen Versicherungsvertrag zu übertragen, für die besondere Regeln gelten und die nur von Versicherungsunternehmen angeboten werden dürfen, die eine besondere Zulassung haben (Ihre Arbeitnehmer finden eine Übersicht auf der FSMA-Website www.fsma.be).

HINWEIS:

  • Option 2 und Option 3 sind nur möglich, wenn Ihre Arbeitnehmer der Pensionsregelung ihres neuen Arbeitgebers oder dem Plan des Sektors, zu dem ihr neuer Arbeitgeber gehört, beitreten.
  • Ihre Arbeitnehmer können ihre Versorgungsrücklage also nicht auf ihr eigenes persönliches Konto überweisen oder auf ihren Pensionssparplan in der dritten Säule übertragen lassen.

Wenn Ihre Arbeitnehmer ihre Versorgungsrücklage beim Pensionsfonds Metall OFP belassen, erhalten sie den Status eines „passiven Mitglieds“ bzw. „Schläfers“, und ihre aktuelle Versorgungsrücklage wird weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP für sie verwaltet. Als „Schläfer“ können sie weiterhin den „Stand Ihres Kontos“ beim Pensionsfonds Metall OFP auf der Website der Regierung www.mypension.be einsehen. Als Schläfer haben sie weiterhin Zugang zu MyBenefit www.mybenefit.be.

Die Versorgungsrücklage Ihrer Arbeitnehmer beträgt weniger als € 150,00 brutto (indexierter Betrag 11/12/2023: € 179,26)

Ihre Arbeitnehmer erhalten automatisch den Status eines „passiven Mitglieds“ bzw. „Schläfers“, und ihre derzeitige Versorgungsrücklage wird weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP verwaltet.

Sie werden keine weiteren Zusatzpensionsansprüche mehr beim Pensionsfonds Metall OFP erwerben.

Als „Schläfer“ können sie weiterhin den „Stand Ihres Kontos“ beim Pensionsfonds Metall OFP auf der Website der Regierung www.mypension.be einsehen. Als Schläfer haben sie weiterhin Zugang zu MyBenefit www.mybenefit.be.