Was passiert mit meiner Versorgungsrücklage, wenn ich Angestellter bei demselben Arbeitgeber werde?

Wenn Sie Angestellter bei demselben Arbeitgeber werden, gelten Sie als „Abgänger light“ und werden von diesem Zeitpunkt an als „passives Mitglied“ bzw. „Schläfer“ betrachtet.

Sie werden keine neuen Zusatzpensionsansprüche mehr beim Pensionsfonds Metall OFP erwerben.

Selbst wenn Ihre Versorgungsrücklage mehr als € 150,00 brutto (indexierter Betrag 11/12/2023: € 179,26) beträgt, können Sie sie nicht an eine andere Pensionseinrichtung übertragen, da Sie nicht als „Sektorabgänger“ gelten. Ihre aktuelle Versorgungsrücklage wird weiterhin vom Pensionsfonds Metall OFP für Sie verwaltet. Als „Schläfer“ können Sie weiterhin den Stand Ihres Kontos beim Pensionsfonds Metall OFP auf der Website der Regierung www.mypension.be verfolgen.

Wenn Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllen, um als „Sektorabgänger“ zu gelten, und Ihre Versorgungsrücklage € 150,00 brutto (indexierter Betrag 11/12/2023: € 179,26) übersteigt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versorgungsrücklage gegebenenfalls an eine andere Pensionseinrichtung zu übertragen.