Wie erfolgt die Auszahlung eines einmaligen Kapitals?

Fiktives Beispiel Auszahlung bei gesetzlicher (vorzeitiger) Pensionierung

Marcel ist 63 Jahre alt und wird am 1. September 2022 in die gesetzliche (vorzeitige) Pension eintreten. Er hat keine 45 Laufbahnjahre. Seine Versorgungsrücklage beläuft sich auf € 17.000,00 brutto.

Er beantragt über MyBenefit.be www.mybenefit.be die Auszahlung seines Zusatzpensionskapitals beim Pensionsfonds Metall OFP.

Bruttokapital 17.000,00 €
LIKIV 3,55 % -603,50 €
Solidarität 1 % -170,00 €
Berufssteuervorabzug 16,5 % -2.703,33 €
Nettokapital 13.523,17 €

Marcel wird Ende September € 13.523,17 vom Pensionsfonds Metall auf seinem Konto erhalten.

Im Jahr nach der Auszahlung erhält Marcel eine Steuerkarte 281.11 vom Pensionsfonds Metall OFP zum Ausfüllen seiner Steuererklärung. Er wird auch Gemeindesteuern zahlen müssen (abhängig von der Gemeinde/Stadt, in der er lebt), die in seiner Erklärung der Einkommensteuer der natürlichen Personen verrechnet werden.

Als allgemeine Faustregel gilt, dass Sie unter Berücksichtigung der derzeitigen Sozial- und Steuerabgaben etwa 80 % Ihrer Bruttoversorgungsrücklage erhalten.