Wie erfolgt die Auszahlung der periodischen Rente?

Fiktives Beispiel Auszahlung bei gesetzlicher (vorzeitiger) Pensionierung

Marcel ist 63 Jahre alt und wird am 1. September 2022 in den gesetzlichen (vorzeitigen) Ruhestand treten. Er hat keine 45 Berufsjahre. Seine Versorgungsrücklage beläuft sich auf € 17.000,00 brutto.

Marcel überlegt, sein Zusatzpensionskapital in eine Rente umzuwandeln, und wendet sich daher telefonisch an den Pensionsfonds Metall OFP. Der Pensionsfonds Metall OFP wird Marcel ein Dokument zukommen lassen, in dem er aufgefordert wird, die Entscheidung für die Umwandlung seines Zusatzpensionskapitals in eine Rente zu bestätigen. Marcel sendet dieses Dokument zusammen mit einem FORMULAR D3 und den angeforderten Anlagen an den Pensionsfonds Metall OFP.

Der Pensionsfonds Metall OFP schickt Marcel dann eine „Vereinbarung über die Einrichtung einer Rente gegen Verzicht auf eine Kapitalauszahlung“, in der die Höhe der vierteljährlichen Rente angegeben ist. Sobald der Pensionsfonds Metall OFP eine von Marcel unterzeichnete Kopie dieser Vereinbarung erhalten hat, wird das Bruttokapital von Marcel in eine vierteljährliche Rente umgewandelt, und der Pensionsfonds Metall OFP wird diese Rente auszahlen.

Der Pensionsfonds Metall OFP rechnet dieses Bruttokapital daraufhin in eine vierteljährliche Rente um:

Bruttokapital 17.000,00 €
Umwandlung in Nettokapital 13.523,17 €
Rente/Vierteljahr 181,08 €

Marcel erhält sein Leben lang am Ende eines jeden Quartals € 181,08 vom Pensionsfonds Metall OFP auf sein Konto.

Die zusätzlichen Steuerabzüge werden vom Pensionsfonds Metall OFP nicht bei der Auszahlung der Rente abgezogen, sondern mit der Abrechnung der Einkommensteuererklärung der natürlichen Personen von Marcel im Jahr nach dem Erhalt der Rente verrechnet.

Hinweis:

Wenn Marcel nicht in Belgien ansässig und nicht steuerpflichtig ist, muss der Pensionsfonds Metall OFP diesen jährlichen Berufssteuervorabzug (30 % auf 3 % des Nettokapitals) bei der Auszahlung einbehalten, so dass sich der Rentenbetrag von Marcel entsprechend verringert.

Im Jahr nach dem Jahr, in dem Marcel die Umwandlung seines Kapitals in eine Rente beantragt hat, erhält er vom Pensionsfonds Metall OFP eine Steuerkarte 281.11 zur Ausfüllung seiner Steuererklärung. Marcel wird auch Gemeindesteuern zahlen müssen (abhängig von der Gemeinde/Stadt, in der er wohnt).

Von nun an wird er auch jedes Jahr eine Steuerkarte 281.40 vom Pensionsfonds Metall OFP  für den Mobiliensteuervorabzug erhalten, der er möglicherweise auf diese Rente zu zahlen hat. Schließlich muss Marcel sein Leben lang jedes Jahr einen Mobiliensteuervorabzug von 30 % auf 3 % Nettokapital zahlen. Darauf sind auch Gemeindesteuern zu entrichten.

Diese Rente ist nicht übertragbar. Das bedeutet, dass im Falle des Todes von Marcel am 2. November 2022 lediglich eine Zahlung von € 181,08 aus dem Pensionsfonds Metall OFP erfolgen wird. Seine Ehefrau Francine wird nichts mehr erhalten.

Die Rente wird zudem nicht angepasst. Das bedeutet, dass, wenn Marcel 100 Jahre alt werden würde, diese Bruttorente/Vierteljahr immer noch € 181,08 betragen würde.

Liegen dem Pensionsfonds Metall OFP zum Zeitpunkt der Umwandlung des Bruttokapitals in eine vierteljährliche Rente noch nicht alle Lohndaten von Marcel vor, wird der Betrag der vierteljährlichen Rente im September/Oktober des Folgejahres automatisch angepasst. Der Pensionsfonds Metall OFP schickt Marcel dann eine „Nachtragsvereinbarung zur Begründung einer Rente gegen Verzicht auf eine Kapitalauszahlung“, in der die endgültige Höhe der vierteljährlichen Rente angegeben ist. Sobald der Pensionsfonds Metall OFP ein von Marcel unterzeichnetes Exemplar dieser Nachtragsvereinbarung erhalten hat, wird der Saldo der früheren Rentenzahlungen berechnet. Dieser Restbetrag wird spätestens im letzten Quartal des Jahres zusammen mit der Rente von Marcel verrechnet.