Wie kann ich jemanden als Begünstigten in Rang 3 im Todesfall benennen?

Die Pensionsordnung enthält eine festgelegte Reihenfolge von Begünstigten. Wenn Sie nicht verheiratet sind oder nicht in einer gesetzlich Zusammenwohnen leben, haben Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere Begünstigte (natürliche Personen) in Rang 3 selbst zu benennen, an die Ihre Versorgungsrücklage als Deckung im Todesfall (zu gleichen Teilen) ausgezahlt wird, wenn Sie vor der Auszahlung Ihre Zusatzpension sterben sollten.

Dazu verwenden Sie das Formular D1: Benennung eines Begünstigten. Wenn Sie mehrere Begünstigte benennen möchten, müssen Sie mehrere Formulare verwenden.

Hinweis: Wenn Sie einen oder mehrere Begünstigte in Rang 3 benannt haben und Sie in der Folge verheiraten oder gesetzlich zusammenwohnen, erlischt diese Regelung automatisch zugunsten Ihres verheirateten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partners.

Solange Sie diese Begünstigtenregelung nicht widerrufen haben, werden Sie als aktives Mitglied weiterhin den/die Name(n) des/der ursprünglich benannten Begünstigten in Ihrer jährlichen Pensionsübersicht sehen; als passives Mitglied ist dies nur in MyBenefit www.mybenefit.be möglich.