Was passiert, wenn ich sterbe, bevor ich meine Zusatzpension in der PK111 in Anspruch nehmen kann?

Wenn Sie vor der Auszahlung Ihrer Zusatzpension sterben sollten, kann Ihr Versorgungsrücklage an den/die Begünstigten als Deckung im Todesfall ausgezahlt werden.

Die Pensionsordnung des PFM OFP enthält eine festgelegte Reihenfolge von Begünstigten. Wenn Sie nicht verheiratet sind oder nicht gesetzlich zusammenwohnen, haben Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere Begünstigte (natürliche Personen) in Rang 3 selbst zu benennen, an die Ihre Versorgungsrücklage als Deckung im Todesfall (zu gleichen Teilen) ausgezahlt wird.

Hinweis: Wenn Sie einen oder mehrere Begünstigte in Rang 3 benannt haben und Sie zum Zeitpunkt des Todes verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend sind, erlischt diese Regelung automatisch zugunsten Ihres verheirateten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partners.

Ihre Begünstigten erhalten eine zusätzliche Todesfallleistung von € 1.000,00, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes noch als Arbeiter bei einem Unternehmen beschäftigt waren, das in den Anwendungsbereich der PK111 fällt und dem Zusatzpensionsplan angeschlossen ist.

Ihre Begünstigten müssen das Formular D4: Todesmeldung verwenden, um diese Zusatzpension im Todesfall zu Formular Liste der Begünstigten ausgefüllt werden.

Weitere Informationen über Ihre Zusatzpension im Todesfall entnehmen Sie bitte dem Informationsdokument Tod PFM OFP.