Wenn Sie einem Zusatzpensionsplan angeschlossen sind, sind Sie ein Mitglied. Sie können aktiv oder passiv angeschlossen sein oder als Pensionsberechtigter (oder Rentenempfänger) einer Pensionseinrichtung angeschlossen sein.
Aktives Mitglied?
Mitglieder, die im Rahmen des Pensionsplans aktiv Zusatzpensionsansprüche erwerben.
Passives Mitglied?
Mitglieder, die im Rahmen des Pensionsplans keine Zusatzpensionsansprüche mehr erwerben können. Bei ihrem Austritt belassen sie die Versorgungsrücklage bei der Pensionseinrichtung des Arbeitgebers oder des Sektors. Passive Mitglieder werden manchmal auch als Schläfer bezeichnet.
Pensionsberechtigte?
Mitglieder, die eine gesetzliche Pension beziehen und deren Zusatzpension in Form einer Rente ausgezahlt wird. Im Todesfall und im Falle einer Auszahlung in Form einer Rente bezieht sich dies auf die Begünstigten des Mitglieds. Diese Pensionsberechtigte werden manchmal auch als Rentenempfänger bezeichnet.