Eine Zusatzpension ist eine Pension, die Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Pension im Rahmen Ihrer Beschäftigung als Arbeitnehmer auf Initiative Ihres Arbeitgebers oder des Sektors aufbauen.
Sie können während Ihrer beruflichen Laufbahn mehrere Zusatzpensionen bei verschiedenen Arbeitgebern (auf Unternehmens- oder Sektorebene) sowie bei verschiedenen Pensionseinrichtungen (Pensionsfonds oder Versicherungen) aufbauen.
Zusatzpensionen werden manchmal als „zweite Säule der Altersversorgung“ bezeichnet.
Wenn Sie einem Zusatzpensionsplan angeschlossen sind, sind Sie ein Mitglied. Sie können aktives oder passives Mitglied sein oder als Pensionsberechtigter (oder Rentenempfänger) einer Pensionseinrichtung angeschlossen sein.
Unter diesem Link können Sie sich ein nützliches Video dazu anschauen.