Habe ich Anspruch auf eine Zusatzpension PK111?

Arbeiten Sie in einem Unternehmen, das der Paritätischen Kommission für den Metall-, Maschinen- und Elektrobau (PK111) angehört und dem sozialen, sektoriellen Zusatzpensionsplan angeschlossen ist? Dann haben Sie – wenn Sie die Anschlussbedingungen erfüllen – Anspruch auf eine Zusatzpension zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Pension, die vollständig von Ihrem Arbeitgeber finanziert wird.

Der soziale, sektorielle Pensionsplan wird vom Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie – BIS eingerichtet und wurde dem Pensionsfonds Metall OFP übertragen.

Der Pensionsfonds Metall OFP kümmert sich um die Verwaltung und die Auszahlung Ihrer Zusatzpension zum Zeitpunkt Ihres Eintritts in die gesetzliche (vorzeitige) Pension (oder an Ihre(n) Begünstigten, wenn Sie vor der Auszahlung Ihrer Zusatzpension versterben sollten). Dies geschieht entsprechend der Pensionszusage des Altersversorgungsträgers.

Ihre Mitgliedschaft erfolgt automatisch und seit dem 01.01.2019 erwerben Sie vom ersten Tag an Ansprüche. Das Datum Ihres Beschäftigungsbeginns ist somit auch das Datum Ihres Anschlusses an unseren Zusatzpensionsplan.

Hinweis: Vom 01.04.2000 bis zum 31.12.2018 gab es eine „Erwerbsphase“, und Sie mussten mindestens 12 Monate lang als Arbeiter in diesem Sektor gearbeitet haben. Dabei spielt die Art Ihres Arbeitsvertrags (befristet, unbefristet, Teilzeit, …) keine Rolle. Wenn Sie jedoch als Zeitarbeitnehmer beschäftigt sind, werden Sie nicht in den Pensionsplan aufgenommen. Sie sind dann bei einem Zeitarbeitsunternehmen und nicht bei einem Unternehmen beschäftigt, das in den Anwendungsbereich der PK111 fällt.

Hinweis: Der Pensionsfonds Metall OFP wurde am 01.04.2000 gegründet.