Wie hoch ist die Zusatzpension in der PK111?

Die Höhe Ihrer Zusatzpension entspricht der Summe der eingezahlten Beiträge (Pension und Solidarität), ggf. erhöht um eine Gewinnbeteiligung. Dieser Betrag wird zu dem im Pensionsplan festgelegten Zinssatz und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestrenditegarantie verzinst.

Pension

Die Zusatzpension in der PK111 wird ausschließlich durch Arbeitgeberbeiträge aufgebaut:
2,29 % für Flandern; und
2,09% für Wallonien und Brüssel
auf 100 % Ihres Bruttojahreslohnes

Solidarität

Die Pensionszusage innerhalb der PK111 umfasst neben dem Aufbau einer Zusatzpension auch eine Solidaritätskomponente.

Diese Solidaritätskomponente wird ebenfalls durch Arbeitgeberbeiträge finanziert, d. h. 0,1 % auf 100 % Ihres Bruttojahresgehalts.

Das bedeutet, dass, wenn Sie krank oder vorübergehend arbeitslos sind (und daher von Ihrem Arbeitgeber keinen Lohn erhalten, aber mit einer Zusatzentschädigung des Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie rechnen können), Sie eine Anpassung aus dem Solidaritätsfonds für den weiteren Aufbau Ihrer Zusatzpension erhalten. Diese vorübergehende Arbeitslosigkeit umfasst auch die vorübergehende Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt im Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19, und zwar so lange, wie diese Regelung der vorübergehenden Arbeitslosigkeit von der Regierung ununterbrochen und unverändert verlängert würde (vorläufig bis zum 30. Juni 2022).

Die Solidaritätskomponente sieht zudem eine Anpassung im Falle des Konkurses Ihres Arbeitgebers sowie eine zusätzliche Leistung im Todesfall (unter bestimmten Bedingungen) vor.

Die genauen Beträge (Arbeitgeberbeiträge und etwaige Kranken- und Arbeitslosigkeitsbeiträge) in einem bestimmten Jahr finden Sie in der Pensionsübersicht, die Sie jedes Jahr (im September oder Oktober) als aktives Mitglied erhalten. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den aufgeführten Beträgen um Bruttobeträge handelt, von denen zum Zeitpunkt der Auszahlung die entsprechenden Sozialbeiträge und Steuerabgaben noch abgezogen werden.

Als aktives Mitglied können Sie Ihre persönliche Akte beim Pensionsfonds Metall OFP auch über unsere Webanwendungen MyBenefit www.mybenefit.be und MySavings www.mysavings.pfondsmet.be einsehen; für passive Mitglieder ist dies nur über MyBenefit möglich.

Unter der Rubrik DOKUMENTE / INFORMATIONSDOKUMENTE PFM OFP können Sie einen Flyer mit Anweisungen zur Anmeldung herunterladen.