Was ist der Unterschied zwischen der Rente meiner Zusatzpension und der meiner gesetzlichen Pension?
Obwohl die Rentenformel Ihrer Zusatzpension eng verwandt ist mit der monatlichen gesetzlichen Pensionsauszahlung, gibt es dennoch eine Reihe wichtiger Unterschiede, die Sie berücksichtigen sollten:
- die Rente wird nur am Ende eines Quartals gezahlt (die letzte Rentenzahlung erfolgt am Ende des Quartals, in dem Sie sterben). Sie erhalten daher nur alle drei Monate eine Überweisung vom Pensionsfonds Metall OFP.
- die Rente Ihrer Zusatzpension ist nicht übertragbar. Wenn Sie sterben, wird die Zahlung dieser Rente eingestellt und hat beispielsweise Ihr Ehepartner keinen Anspruch auf den verbleibenden Teil dieser Zusatzpension.
- die Rente wird nicht angepasst. Die (endgültige) Höhe der Rente ändert sich nicht, auch nicht nach möglichen Indexanpassungen. Somit wird die Rente nicht an die Erhöhung der Lebenshaltungskosten angepasst.