Die Höhe Ihrer Zusatzpension entspricht der Summe der eingezahlten Beiträge (Pension und Solidarität), ggf. erhöht um eine Gewinnbeteiligung. Dieser Betrag wird zu dem im Pensionsplan festgelegten Zinssatz und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestrenditegarantie verzinst.
Ihre Versorgungsrücklage ist der Betrag, den Sie am 1. Januar eines Jahres aufgebaut und erworben haben.
Sie können es nicht wieder verlieren. Aus diesem Grund wird sie auch als “erworbene” Rücklage bezeichnet. Die Berechnung unterscheidet sich je nach Art oder Formel des Pensionsplans und den Garantien, die für diesen Plan gelten. Der Betrag wird sich bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterentwickeln.