Die erwartete Leistung ist eine Schätzung Ihrer Versorgungsrücklage (bzw. Ihrer erworbenen Rücklage) im gesetzlichen Pensionsalter unter Berücksichtigung Ihres zukünftigen Pensionsaufbaus auf der Grundlage Ihrer zukünftigen Beschäftigungsjahre bei Ihrem Arbeitgeber nach dem 1. Januar eines jeweiligen Jahres.
Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass Sie bist zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters
Der Betrag, den Sie bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters tatsächlich erhalten werden, wird daher von dem hier angegebenen Betrag abweichen. Aus diesem Grund dient diese Schätzung nur zu Informationszwecken und es können daraus keine Rechte abgeleitet werden.