Wie viel würde ich im Pensionsalter erhalten, wenn ich bis dahin beschäftigt bleibe?

Die erwartete Leistung ist eine Schätzung Ihrer Versorgungsrücklage (bzw. Ihrer erworbenen Rücklage) im gesetzlichen Pensionsalter unter Berücksichtigung Ihres zukünftigen Pensionsaufbaus auf der Grundlage Ihrer zukünftigen Beschäftigungsjahre bei Ihrem Arbeitgeber nach dem 1. Januar eines jeweiligen Jahres.

Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass Sie bist zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters

  • weiterhin bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt sein werden
  • dem Zusatzpensionsplan der PK111 angeschlossen bleiben
  • der derzeitige Pensionsplan unverändert bleibt
  • der Beitrag für diesen Plan derselbe wie im vergangenen Jahr bleibt
  • Ihre persönlichen Daten wie Ihr Lohn oder Ihre familiäre Lage gleich bleiben

Der Betrag, den Sie bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters tatsächlich erhalten werden, wird daher von dem hier angegebenen Betrag abweichen. Aus diesem Grund dient diese Schätzung nur zu Informationszwecken und es können daraus keine Rechte abgeleitet werden.