Ihre Zusatzpension wird grundsätzlich als einmaliges Kapital ausgezahlt.
Wenn bei der Umwandlung Ihres Kapitals in eine Rente Ihre Jahresrente mindestens € 500,00 beträgt (indexierter Betrag 11/12/2023: € 772,99), können Sie auch die Umwandlung Ihrer Zusatzpension in eine periodische, lebenslange Rente beantragen.
Diese Wahl ist einmalig. Sie können sich daher während der Laufzeit der Rente nicht umentscheiden und für den verbleibenden Teil Ihrer Zusatzpension eine Auszahlung in Form eines einmaligen Kapitals fordern.
Etwa einen Monat, bevor Sie Ihre Zusatzpension beziehen, erhalten Sie ein Schreiben vom Pensionsfonds Metall OFP mit einer Schätzung Ihrer Zusatzpension. Wenn Sie für eine Auszahlung in Form einer Rente in Betracht kommen, werden Sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, in diesem Schreiben darüber informiert.
Die Pensionsordnung PFM OFP sieht vor, dass es sich um eine vierteljährliche lebenslange, nicht übertragbare Rente handelt, die nicht neu bewertet wird.
Sie müssen beachten, dass eine Auszahlung in Form einer periodischen Rente höher besteuert als eine einmalige Kapitalauszahlung wird.
Hinweis: Wenn Sie sich für eine Auszahlung in Form einer Rente nach dem Verzicht auf eine Kapitalauszahlung entscheiden, müssen Sie sich vor dem Einreichen Ihrer Akte mit dem Pensionsfonds Metall OFP in Verbindung setzen. Andernfalls wird diese Zusatzpension im Falle Ihres Todes automatisch als einmaliges Kapital ausgezahlt.