Von einer Zusatzpension, die als Deckung im Todesfall ausgezahlt wird, werden dieselben Sozialbeiträge und Steuerabgaben wie bei der Auszahlung einer gesetzlichen (vorzeitigen) Pension abgezogen.
Sie müssen zudem berücksichtigen, dass möglicherweise auch eine Erbschaftssteuer zu zahlen ist.