Der Anschluss zum sozialen, sektoriellen Zusatzpensionsplan der PK111 ist für alle Mitglieder vorgeschrieben, und die Versorgungsrücklage wird ausschließlich durch Arbeitgeberbeiträge gebildet. Aus diesem Grund ist für die nachstehenden Begünstigten keine Erbschaftssteuer zu entrichten:
Alle anderen Begünstigten hingegen unterliegen der Erbschaftssteuer nach den Steuersätzen, die in der Region gelten, in der das verstorbene Mitglied zum Zeitpunkt seines/ihres Todes wohnte.
Der Pensionsfonds Metall OFP reicht für jede Zusatzpension, die als Deckung im Todesfall ausgezahlt wird, eine Erbfallmeldung ein. Auf Wunsch können wir Ihnen nach der Zahlung eine Kopie davon zukommen lassen.