Wie beantrage ich diese Deckung im Todesfall?

Um die Deckung im Todesfall zu beantragen, verwenden Sie das Formular D4: Todesmeldung.

Es ist wichtig, dass Sie alle angeforderten Dokumente beilegen.

Sie können uns Ihre Akte auf elektronischem Wege oder per Post zusenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf dem Formular D4.

Wir können diese Deckung im Todesfall nur dann auszahlen, wenn uns eine vollständige und korrekte Akte zur Verfügung steht.

Wenn der Pensionsfonds Metall OFP über die Sozialversicherungen über den Tod eines Mitglieds informiert wird, versenden wir automatisch einen Brief an die letzte bekannte Adresse des Mitglieds mit einer Schätzung der Zusatzpension (die als Deckung im Todesfall ausgezahlt wird) sowie Informationen darüber, wie diese beantragt werden kann. Wenn Sie als Begünstigter Anspruch auf eine Auszahlung in Form einer Rente haben, werden Sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, in diesem Brief darüber informiert. 

Hinweis: Wenn Sie sich für eine Auszahlung in Form einer Rente entscheiden, müssen Sie sich vor dem Einreichen Ihrer Akte mit dem Pensionsfonds Metall OFP in Verbindung setzen. Andernfalls wird Ihre Deckung im Todesfall automatisch als einmaliges Kapital ausgezahlt.

Wenn Ihre Akte zum Zeitpunkt der Einreichung in Ordnung ist, wird keine weitere Korrespondenz geführt, und wir werden Ihre Akte bearbeiten und die Pension auszahlen. Sobald Ihre Akte zur Auszahlung bereit ist, erhalten Sie von uns eine SMS, eine E-Mail oder einen Brief, in dem wir Ihnen den voraussichtlichen Zeitpunkt der Auszahlung mitteilen. Wir zahlen am Ende eines jeden Monats die in diesem Monat bearbeiteten Akten aus. Nach der Zahlung erhalten Sie von uns einen Brief mit der Abrechnung.

Wenn uns zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Akte noch nicht alle Gehaltsangaben des verstorbenen Mitglieds vorliegen, erfolgt eine zweite Zahlung im September/Oktober des Folgejahres. In diesem Fall erfolgt diese Restzahlung (Endabrechnung) automatisch (im Falle einer Auszahlung in Form einer Rente wird der regelmäßige Rentenbetrag angepasst).

Im Jahr nach der Auszahlung bzw. Umwandlung in eine Rente erhalten Sie automatisch eine Steuerkarte 281.11. vom Pensionsfonds Metall OFP.

Hinweis: Die Auszahlung von Zusatzpensionen verjährt nach einer Frist von 5 Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt im Prinzip an dem Tag zu laufen, an dem Sie als Begünstigter von der Existenz der Deckung im Todesfall und Ihrer Eigenschaft als Begünstigter Kenntnis erlangt haben (oder vernünftigerweise hätten erlangen müssen.