Wenn ein Mitglied vor der Auszahlung seiner/ihrer Zusatzpension sterben sollte, wird seine/ihre Versorgungsrücklage an seine(n)/ihre(n) Begünstigten als Deckung im Todesfall in der in der Pensionsordnung festgelegten Reihenfolge ausgezahlt
Die Beträge, die Sie in der Pensionsübersicht des verstorbenen Mitglieds finden, sind Bruttobeträge. Zum Zeitpunkt der Auszahlung müssen davon noch die Sozialbeiträge und Steuerabgaben abgezogen werden.
Wenn das verstorbene Mitglied zum Zeitpunkt seines/ihres Todes noch als Arbeiter bei einem Unternehmen, das dem Pensionsplan in der PK111 angeschlossen ist, beschäftigt war, wird diese Deckung im Todesfall mit einer zusätzlichen Entschädigung im Todesfall von € 1.000,00 brutto aus dem Solidaritätsordnung ergänzt.