In diesem Fall wurde der Pensionsfonds Metall OFP noch nicht über den Tod des Mitglieds in Kenntnis gesetzt.
Wenn ein Mitglied stirbt, bevor seine/ihre Zusatzpension ausgezahlt werden kann, wird seine/ihre Versorgungsrücklage als Deckung im Todesfall an seine(n)/ihre(n) Begünstigten in der in der Pensionsordnung festgelegten Reihenfolge ausgezahlt.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung oder reichen Sie eine Akte ein, um eine Deckung im Todesfall zu beantragen.
Die Auszahlung der Zusatzpension verjährt nach einer Frist von 5 Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt im Prinzip an dem Tag zu laufen, an dem Sie als Begünstigter von der Existenz der Deckung im Todesfall und Ihrer Eigenschaft als Begünstigter Kenntnis erlangt haben (oder vernünftigerweise hätten erlangen müssen.