Wie beantrage ich die Auszahlung meiner Zusatzpension nach meiner Entlassung in das SAB?

Sie verwenden dazu das Formular D2: Anmeldung von SAB.

Weitere Informationen über die Dokumente, die Sie Ihrer Akte beifügen müssen, finden Sie auf dem FORMULAR D2. Es ist wichtig, dass Sie alle angeforderten Dokumente beilegen.

Sie können uns Ihre Akte auf elektronischem Wege oder per Post zusenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf dem Formular D2.

Sie können Ihre Akte frühestens 1 Monat, bevor Sie eine der gesetzlichen Ausnahmemaßnahmen erfüllen, einreichen.

Wir können Ihre Zusatzpension nur dann auszahlen, wenn wir über eine vollständige und ordnungsgemäße Akte verfügen.

Wenn Ihre Akte zum Zeitpunkt der Einreichung in Ordnung ist, wird keine weitere Korrespondenz geführt, und wir werden Ihre Akte bearbeiten und Ihre Pension auszahlen.

Wir zahlen am Ende eines jeden Monats die in diesem Monat bearbeiteten Akten aus. Sobald Ihre Akte zur Auszahlung bereit ist, erhalten Sie von uns eine SMS, eine E-Mail oder einen Brief, in dem wir Ihnen den voraussichtlichen Zeitpunkt der Auszahlung mitteilen. Nach der Auszahlung erhalten Sie von uns ein Schreiben mit der Abrechnung.

Wenn uns zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Akte noch nicht alle Ihre Lohndaten vorliegen, erfolgt eine zweite Zahlung im September oder Oktober des Folgejahres. In diesem Fall erfolgt diese Restzahlung (Endabrechnung) automatisch.

Im Jahr nach der Auszahlung/Umwandlung in eine Rente erhalten Sie automatisch eine Steuerkarte 281.11. vom Pensionsfonds Metall OFP.

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, von diesen Ausnahmemaßnahmen Gebrauch zu machen. Bei der Auszahlung Ihrer Zusatzpension werden Sie möglicherweise zu einem höheren Steuersatz besteuert.