Wie beantrage ich die Auszahlung meiner Zusatzpension nach meinem Eintritt in die (gesetzliche) Pension?

Um nach Ihrem Eintritte in die gesetzliche (vorzeitige) Pension die Auszahlung Ihrer Zusatzpension zu beantragen, verwenden Sie das Formular D3: Anmeldung der gesetzlichen (vorzeitigen) Pension oder Sie melden sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID), der itsme®-App oder mit einem von der EU-anerkannten elektronischen Identitätsnachweis (eIDAS) an (von Ihrem PC, Laptop, Smartphone oder Tablet) bei MyBenefit www.mybenefit.be an.

Auf unserer Website finden Sie 2 verschiedene FORMULARE D3: ANMELDUNG DER GESETZLICHEN (VORZEITIGEN) PENSION. Wählen Sie das Formular, das auf Ihre persönliche Situation zutrifft:

  • Ich bin zum Zeitpunkt des gesetzlichen Eintritts in den Ruhestand 65 Jahre alt oder älter: FORMULAR D3 – B.
  • Ich bin unter 65 Jahre alt, habe aber zum Zeitpunkt des gesetzlichen Eintritts in den Ruhestand eine Laufbahn von mindestens 45 Jahren: FORMULAR D3 – B.
  • Ich bin jünger als 65 Jahre und habe zum Zeitpunkt des gesetzlichen Eintritts in den Ruhestand keine Laufbahn von 45 oder mehr Jahren: FORMAL D3 – A.

Weitere Informationen zu den Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, finden Sie auf dem FORMULAR D3 oder in  MyBenefit www.mybenefit.be. Es ist wichtig, dass Sie alle angeforderten Dokumente beilegen/hochladen.

Hinweis: Wenn Sie uns bei der Einreichung Ihrer Akte nicht die richtigen Bescheinigungen vorlegen, wird automatisch der Normalsatz von 16,5 % (Einbehaltung 16,66 %) angewendet. Bitte lesen Sie daher vorher das dem FORMULIER D3 – B beigefügte Informationsdokument genau durch.

Hinweis: Wenn die Informationen, die wir von den Behörden über die Dauer Ihrer beruflichen Laufbahn erhalten, nicht mit Ihren Angaben übereinstimmen, müssen Sie uns möglicherweise zusätzliche Unterlagen vorlegen.

Sie können uns Ihre Akte auf elektronischem Wege (über MyBenefit www.mybenefit.be of per E-Mail) oder per Post zusenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Informationsbroschüre. Sie sind auch auf dem FORMULAR D3 aufgeführt. Wenn Sie Ihre Akte über MyBenefit einreichen, benötigen Sie das FORMULAR D3: ANMELDUNG DER GESETZLICHEN (VORZEITIGEN) PENSION nicht, müssen aber Ihre persönlichen Daten online ausfüllen. Wenn Sie 65 Jahre oder jünger sind, aber zum Zeitpunkt des gesetzlichen Eintritts in den Ruhestand eine Laufbahn von 45 Jahren vorweisen können, werden Sie außerdem aufgefordert, die Bescheinigungen über die letzten drei Jahre Ihrer effektiven Tätigkeit/Gleichstellung elektronisch in MyBenefit hochzuladen. Ein automatischer Assistent wird Ihnen den Weg weisen.

Sie können Ihre Akte frühestens 1 Monat vor dem Bezug Ihrer gesetzlichen (vorzeitigen) Pension beim Pensionsfonds Metall OFP einreichen.

Wir können Ihre Zusatzpension nur dann auszahlen, wenn wir über eine vollständige und ordnungsgemäße Akte verfügen.

Etwa einen Monat, bevor Sie Ihre Zusatzpension beziehen, erhalten Sie ein Schreiben vom Pensionsfonds Metall OFP mit einer Schätzung Ihrer Zusatzpension. Dieses Schreiben enthält auch einen QR-Code, mit dem Sie sich über die itsme®-App bei MyBenefit www.mybenefit.be anmelden und so Ihre Zusatzpension direkt online beantragen können. Zusammen mit dem Datum Ihres Eintritts in den gesetzlichen Ruhestand erhält der Pensionsfonds Metall OFP auch Informationen über die Dauer Ihrer beruflichen Laufbahn von den Behörden. In der Anlage zu diesem Schreiben finden Sie je nach Ihrer persönlichen Situation auch das für Sie zutreffende Formblatt D3: ANMELDUNG DER GESETZLICHEN (VORZEITIGEN) PENSION.

Hinweis:

Sie können Ihren Antrag erst dann über MyBenefit einreichen, wenn Sie dieses Schreiben vom Pensionsfonds Metall OFP erhalten haben.

Wenn Sie für eine Auszahlung in Form einer Rente in Betracht kommen, werden Sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, in diesem Schreiben darüber informiert.

Hinweis:

Wenn Sie sich für eine Auszahlung in Form einer Rente nach dem Verzicht auf eine Kapitalauszahlung entscheiden, müssen Sie sich vor dem Einreichen Ihrer Akte mit dem Pensionsfonds Metall OFP in Verbindung setzen. Andernfalls wird Ihre Zusatzpension automatisch als einmaliges Kapital ausgezahlt. Sie müssen stets Ihre Nationalregisternummer angeben.

Wenn Ihre Akte zum Zeitpunkt der Einreichung in Ordnung ist, wird keine weitere Korrespondenz geführt, und wir werden Ihre Akte bearbeiten und Ihre Pension auszahlen. Wir zahlen am Ende eines jeden Monats die in diesem Monat bearbeiteten Akten aus. Sobald Ihre Akte zur Auszahlung bereit ist, erhalten Sie von uns eine SMS, eine E-Mail oder einen Brief, in dem wir Ihnen den voraussichtlichen Zeitpunkt der Auszahlung mitteilen. Nach der Zahlung erhalten Sie von uns ein Schreiben mit der Abrechnung.

Wenn uns zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Akte noch nicht alle Ihre Lohndaten vorliegen, erfolgt eine zweite Zahlung im September oder Oktober des Folgejahres. In diesem Fall erfolgt diese Restzahlung (Endabrechnung) automatisch. Im Falle einer Auszahlung in Form einer Rente wird der periodische Rentenbetrag angepasst.

Im Jahr nach der Auszahlung/Umwandlung in eine Rente erhalten Sie automatisch eine Steuerkarte 281.11. vom Pensionsfonds Metall OFP.

Hinweis:

Die Verzinsung Ihrer Zusatzpension läuft ab dem 01.01.2022 bis zu dem Datum, an dem Sie Ihre gesetzliche Pension bezogen haben; für Pensionsempfänger, die im System der erlaubten Arbeit mit Bezug einer Zusatzpension tätig sind, bis zum Zeitpunkt der Beendigung dieser erlaubten Arbeit. Bitte beachten Sie auch, dass für die Zahlung von Zusatzpensionen eine Verjährungsfrist von 5 Jahren gilt. Diese Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem Sie Ihre gesetzliche Pension bezogen haben. Es ist daher in Ihrem Interesse, Ihre Zusatzpension so bald wie möglich nach dem Eintrittsdatum Ihrer gesetzlichen Pension zu beantragen.